Aufschüttung mit Aushubmaterial
Bevor Sie eine Aufschüttung mit Aushubmaterial durchführen wollen, müssen Sie bei uns um die Erteilung der entsprechenden Bewilligungen ansuchen. Dabei kommen sehr viele gesetzliche Bestimmungen in Frage (zum Beispiel Abfallrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht und Forstrecht), weshalb wir Ihnen empfehlen, vorher mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir Sie beraten können.
1) Grundsätzlich ist vor der Durchführung der geplanten Maßnahme zu prüfen, ob
- durch die Aufschüttung eine zulässige Verwendung oder Verwertung gegeben ist oder die Maßnahme den Charakter einer Deponie hat.
- das Aushubmaterial verunreinigt ist (zB mit sonstigen Baurestmassen wie Ziegel, Holz etc.). Der Einsatz von verunreinigtem Bodenmaterial ist im Regelfall nicht möglich. Sollte trotzdem ein solcher Einsatz beabsichtigt sein, ist dies in jedem Fall der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vorher anzuzeigen. Es ist auch zu berücksichtigen, dass durch den Einsatz von verunreinigtem Bodenmaterial die Verpflichtung zum Entrichten des Altlastensanierungsbeitrages entstehen kann.
- das Material für den geplanten Einsatz geeignet ist. So kann sich durch den Einsatz von erdigem bzw. lehmigem Aushub als Auffüllmaterial zur besseren landwirtschaftlichen Bearbeitbarkeit das Problem ergeben, dass das Abflussverhalten der Fläche negativ beeinflusst bzw. Staunässe hervorgerufen wird.
- das Material maximal in der für die Maßnahme notwendigen Menge eingesetzt wird
2) Welche Einsatzgebiete sind grundsätzlich möglich:
- Verfüllung/Aufschüttung zur Rekultivierung nur im erforderlichen Ausmaß (behördlicher Verfüllungsauftrag, Begrünung)
- Herstellung des Urzustandes in der Landschaft.
- Geländekorrektur nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß zur leichteren Bewirtschaftung
- Bodenverbesserung (zB Bodenaustausch, Trockenlegung) nur im erforderlichen Ausmaß
- Baumaßnahmen (zB Errichtung eines Lärmschutzwalles, Errichtung von Verkehrssicherungseinrichtungen, Böschungsherstellung) nur im jeweils erforderlichen Ausmaß
Sind weitere Bewilligungen erforderlich?
Beim Einsatz von Bodenaushubmaterial bzw. bei geländeverändernden Maßnahmen ist des Weiteren zu prüfen, ob Bewilligungen nach anderen Rechtsmaterien notwendig sind (zB Naturschutzgesetz, Wasserrechtsgesetz oder Forstgesetz). Diesbezüglich sollte der Kontakt mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde aufgenommen werden.

