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Sie haben ein Straferkenntnis erhalten
Möglichkeiten:
SIE BEZAHLEN DIE STRAFE
Zahlungsfrist: nach Ablauf der Rechtsmittelfrist
SIE ERHEBEN BERUFUNG
Sie haben das Recht, gegen diesen Bescheid Berufung zu ergreifen.
Die Berufung ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder mündlich bei uns einzubringen.
Wenn für die schriftliche Einbringung auch elektronische Übertragungsmöglichkeiten (z.B. Telefax, E-Mail) zur Verfügung stehen, ist das als Ergänzung zu unserer Anschrift angegeben. Achtung: Bitte beachten Sie, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.
Die Berufung hat den Bescheid, gegen den sie sich richtet, zu bezeichnen und - ausgenommen bei mündlicher Berufung - einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten.
Die Berufung hat aufschiebende Wirkung, das heißt, der Bescheid kann bis zur abschließenden Entscheidung nicht vollstreckt werden.
Folgen: Nach der Berufung wird der Verwaltungsakt dem Unabhängigen Verwaltungssenat vorgelegt.
Die Berufung ist gebührenfrei.

