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SOZIALWESEN

Die Gruppe Soziales ist zuständig für folgende BEREICHE:

- Hilfe für den Lebensunterhalt, den Wohnbedarf und Hilfe bei Krankheitf

- Hilfe für Sonderbedarfe

- Hilfe in besonderen Lebenslagen

- Hilfe bei Unterbringung in einem Heim

- Hilfe für behinderte Menschen

- Soziale Dienste (Haushaltshilfe, Hauskrankenpflege, Familienhilfe, etc.)

- Sozialberatung

- Wer ist wofür zuständig?

Hilfe nach dem Salzburger Mindessicherungsgesetz:

Die bedarfsorientierte Mindessicherung besteht aus:

   1. Hilfe für den Lebensunterhalt

   2.Hilfe für den Wohnbedarf

   3.Hilfe für den Bedarf bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung

Die Leistungen für den Lebensunterhalt und den Wohnbedarf werden als pauschalierte Geldleistungen erbracht.

Die Hilfe für den Lebensunterhalt und den Wohnbedarf wird nach den Mindeststandards gemäß dem Salzburger Mindestsicherungsgesetz bemessen. Dabei ist das Einkommen und Vermögen (ausgenommen Freibetrag) des/der Hilfesuchenden sowie Leistungen Dritter zu berücksichtigen. Leistungen der bedarfsorientierten Mindessicherung sind bei arbeitsfähigen Hilfesuchenden von der Bereitschaft abhängig zu machen, ihre Arbeitskraft im Rahmen ihrer Möglichkeiten einzusetzen und sich um eine entsprechende Erwerbstätigkeit zu bemühen.

Die Hilfe zur Deckung des Bedarfs bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung ist durch die Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten.

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Hilfe für Sonderbedarfe:

Diese kann (kein Rechtsanspruch) ergänzend zu Leistungen der bedarfsorientierten Mindessicherung gewährt werden:

Mögliche Hilfen:

- Beschaffung und Ausstattung von Wohnraum

- Deckung gesundheitsbedingt erhöhter Lebenshaltungskosten

- Abdekung eines erhöhten Bedarfs bei Familien mit Kindern (Pauschale für Schulmittelbeschaffung, Kindebetreuungskosten unter bestimmten Voraussetzungen)

- einmalige pauschalierte Geldleistungen bei Geburt eines Kindes

- Leistungen für Hausrat

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Hilfe in besonderen Lebenslagen (kein Rechtsanspruch):

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfaßt Leistungen für Personen, die Hilfe zur Bewältigung von besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder zur Überwindung außergewöhnlicher Ereignisse benötigen.

Hilfestellung ist möglich für:

- Beschaffung, Beibehaltung und Ausstattung von Wohnraum

- Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage

Wegen der Antragstellung und der dafür notwendigen Unterlagen setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.

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Hilfe bei Heimunterbringung:

Bei Betreuung bzw. Pflege in einem geeigneten Heim (Seniorenpflegeheim, psychiatrische Sonderpflege St. Veit, Christian.Doppler-Klinik, etc.) kann bei gegebener Hilfsbedürftigkeit eine Zuschussleistung gewährt werden (§ 17 Salzburger Sozialhilfegesetz)

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Hilfe für behinderte Menschen

Ziel der Behindertenhilfe ist es, jene Personen zu betreuen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft zu einer selbständigen Lebensführung zu gelangen.

Voraussetzungen:

- österreichische Staatsbürgerschaft (diese Voraussetzung kann nachgesehen werden)

- Hauptwohnsitz im Land Salzburg

- Vorliegen einer Behinderung (Feststellung durch eine Sozialärztin)

- Eigenfinanzierung der Hilfe nicht möglich

Folgende Hilfen können auf Antrag gewährt werden:

- Heilbehandlung

- Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen, Hilfsmittel

- Erziehung und Schulbildung

- berufliche Eingliederung

- soziale Eingliederung

- soziale Betreuung

- geschützte Arbeit

Der Antrag ist bei der Bezirkshauptmannschaft vor Beginn einer Maßnahme bzw. vor Anschaffung eine Hilfsmittels einzubringen.(Antragsformulare werden über Anforderung zugeschickt). Dem Antrag sind die im Antragsformular gefordereten Unterlagen vollständug beizuschließen.

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4. Soziale Dienste:

Die Hilfe im Rahmen der Sozialen Dienste umfasst einkommensabhändige Zuschüsse zu den Kosten für

- Haushaltshilfe

- Hauskrankenpflege

Die Antragstellung kann über den Leistungserbringer (z.B. Hilfswerk, Rotes Kreuz, Heimhilfe,Caritas, Volkshilfe etc.) bzw. direkt bei der Bezirkshauptmannschaft erfolgen.

Leistungserbringer im Bezirk St. Johann im Pongau:

Caritas, 5500 Bischofshofen, Tel. 06462/32872-20 Haushaltshilfe/Hauskrankenpflege       
Heimhilfedienst, 5500 Bischofshofen, Tel. 06462/5444 Haushaltshilfe
Österr, Rotes Kreuz, 5600 St. Johann, Tel. 06412/6344 Hauskrankenpflege
Salzburger Hilfswerk, 5600 St. Johann, Tel. 06412/7977 Haushaltshilfe/Hauskrankenpflege
Volkshilfe, 5500 Bischofshofen, Tel. 06462/5444 Haushaltshilfe

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5. Sozialberatung:

Ziel der Sozialberatung ist es, Menschen in Krisensituationen kompetent zu beraten, ihnen Perspektiven und Lösungsvorschläge anzubieten.

Aufgrund der Vielschichtigkeit der Tätigkeiten der Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter ist eine Aufzählung aller Hilfsmöglichkeiten der Sozialarbeiter nicht möglich bzw. zielführend. Sie werden daher ersucht, sich bei Bedarf direkt mit dem zuständigen Sozialarbeiter in Verbindung zu setzen.

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