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von A bis Z

Wochenendfahrverbot von Samstag 15.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr:

  • Für Lastkraftwagen mit Anhänger, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt.
  • Für Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeuge, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht mehr als 7,5 t beträgt.

Feiertagsfahrverbot von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr:

  • Für Lastkraftwagen mit Anhänger,wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt.
  • Für Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeuge, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht mehr als 7,5 t beträgt.

Fahrverbot für nicht lärmarme Lastkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t in der Zeit von 22.00 bis 05.00 Uhr.

Antrag