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von A bis Z

Projektsunterlagen für Chemikalienlager:

(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)

Angabe über

  • Standort und Umgebung (Lageplan, Schutzzonen, besondere Schutzinteressen wie Grundwasserschutz)
  • Betriebszweck
  • technische Beschreibung und planliche Darstellung des Lagers bzw der Lagerräume oder Lagereinrichtungen mit Angabe der
  • baulichen und technischen Sicherheitseinrichtungen (Löschwasserrückhaltebecken, Brandabschnitte, Brandmeldeeinrichtungen, Löschanlagen
  • Lagerverwaltung, Logistik sowie organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen (Alarm- und Gefahrenabwehrplan, Betriebsanweisungen…)
  • Chemikalienart (Produktname, Stoffbezeichnung) und durchschnittlicher sowie maximaler Lagermenge (mit Lagerort und Lagerart), Umschlagmengen und -häufigkeit
  • Produkt- bzw Stoffbeschreibung (Gefahrenbezeichnung nach ChemG und VbF mit Sicherheitsdatenblättern)
  • Emissionsminderungsmaßnahmen (insbes. Luftschadstoffe)

Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht der Lagerung siehe eigenes Merkblatt.

Projektsunterlagen für Kräne, Hebezeuge und sonstige Fördereinrichtungen:

(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)

Angabe des Verwendungszweckes, Einsatzart und -zeit

technische Beschreibung und Darstellung mit

  • Angabe von Planungs- und Ausführungskriterien (zB Normen)
  • Leistungsangaben
  • Angabe der Schallemission (Schalleistungs - oder Schalldruckpegelangaben mit Meßentfernung)



Projektsunterlagen für Druckgeräte:

(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)

für Dampfkesselanlagen

  • Heizungsunterlagen
  • technische Beschreibung ua mit Verwendungszweck, Brennstoffwärmeleistung, Dampfleistung, Betriebsdruck, Auslegungsdruck
  • Darstellung von Leitungen wie Dampfleitungen
  • Angabe der Kategorie entsprechend Kesselgesetz
  • Schornsteinhöhe und -art
  • Angabe von Schallemissionen (Schalleistungs - oder Schalldruckpegelangaben mit Meßentfernung)
  • für Druckbehälter (Kompressoren mit Behälter usw)
  • Aufstellungsort und -art
  • technische Beschreibung ua mit Angabe der Druckerzeugung, Druckbehälterdaten, Steuereinrichtungen
  • Darstellung und Beschreibung der Druckweiterleitungseinrichtungen
  • Angabe der Schallemissionen von Druckerzeuger und Verbrauchern (Schalleistungs - oder Schalldruckpegelangaben mit Meßentfernung)

Projektsunterlagen für Bäder, Sauna, Solarium:

(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)

Bad:

  • Darstellung und Beschreibung der Bade-, Sanitär- und Kundenbereiche mit Angabe der Brandschutzvorkehrungen
  • Angabe der Lagerung der Chemikalien (mit Sicherheitsdatenblättern bzw näherer Produktinformation) und Angabe der Sicherheitsmaßnahmen
  • Auslegung der Wasseraufbereitung nach ÖNORM M 6216 (Hallen- und künstliche Freibäder) und wenn zutreffend ÖNORM M 6220 Teil 1 (Warmsprudelbecken)
  • wenn zutreffend Angaben für Chlorungsanlagen nach ÖNORM M 5879 Teil 1 und Teil 2
  • wenn zutreffend Angaben für Ozonungsanlagen nach ÖNORM M 5878
  • Angaben über die Ausstattung der Badewasser-Aufbereitungsanlagen mit Meßgeräten gemäß ÖNORM M 5872
  • Nachweis der Rutschfestigkeit der Naßbereiche nach DIN 51097
  • Lüftungsunterlagen
  • Technische Beschreibung von Dampferzeugern

Sauna:

  • Darstellung und technische Beschreibung der Wärmeerzeugung mit Sicherungs- und Steuereinrichtungen
  • Lüftungsunterlagen (wenn mechanische Lüftung vorgesehen ist)
  • Angabe der Brandschutzmaßnahmen (Brandmeldeeinrichtungen, Brandabschnitte…)
  • Nachweis der Rutschfestigkeit der Naßbereiche nach DIN 51097

Solarium:

Nicht genehmigungspflichtig, wenn es der Solarien-Verordnung entspricht; ein entsprechender Nachweis über die technische Entsprechung zu dieser Verordnung ist vorzulegen

Hinweis: eine Genehmigung für Solarien, die nicht der Solarien-Verordnung entsprechen, erscheint zur Zeit nicht möglich (Ausnahme: mit ärztlicher Aufsicht)

Projektsunterlagen für Lackieranlagen und andere Oberflächenbehandlungsanlagen:

(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)

Lackieranlagen:

Technische Beschreibung und Darstellung der Lackier- und Trockenbereiche mit

  • Unterlagen Heizungsanlage,
  • Unterlagen Lüftungsanlage
  • Druckluftunterlagen und
  • Angaben der beabsichtigten Vorbereitungsarbeiten (Spenglerei, Entfettung…) und Lackierarbeiten
  • Angabe des Lackierverfahrens, der maschinellen Einrichtungen, der Sicherheitsvorkehrungen und der Abscheideeinrichtungen (Filterbeschreibung…)
  • Angabe der Menge (kg/Tag und kg/Jahr) und Art der verwendeten Lacke und Lösungsmittel sowie Ort und Umfang der Lagerungen
  • Angabe der Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen (zB Brandmeldeanlagen)
  • Berechnung des MAK-Wertes, der Luftschadstoffkonzentration in der Abluft (bei Lackierung und Trocknung) und Nachweis (Berechnung) hinsichtlich der Explosionssicherheit (Grenze ist 50% der unteren Explosionsgrenze)
  • Beschreibung und Darstellung der Abwasseranlagen

Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht siehe eigenes Merkblatt

  • Sonstige Oberflächenbehandlungsanlagen (Entfettungsanlagen uä)
  • technische Beschreibung und Maschinenliste mit Aufstellungsplan
  • Angabe der eingesetzten Stoffe mit Füllmengen, maximaler Lagermenge und Lagerort
  • Angabe über Verbrauch der eingesetzten Stoffe (kg/Tag und kg/Jahr)
  • Angabe der Sicherheitsvorkehrungen in Anlage und Lagerung
  • Leistungsangaben
  • Angabe über Emissionen (Luftschadstoffe, Lärm)

zutreffendenfalls:

  • Heizungsunterlagen
  • Lüftungsunterlagen (einschließlich Höhe der Abluftöffnung)
  • Druckbehälterunterlagen

Für Entfettungsanlagen und Chemisch-Reinigungsanlagen mit chlorierten Kohlenwasserstoffen wird auf die CKW-Anlagenverordnung 1994 bzw die ÖNORM M 9400 und ÖNORM M 9401 hingewiesen.

Beschreibung und Darstellung derAbwasseranlagen. Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht siehe eigenes Merkblatt.

Projektsunterlagen für Selchanlagen:

(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)

  • technische Beschreibung und planliche Darstellung der Anlagenteile mit Abluftführung
  • technische Angaben über Selchraucherzeuger (mit Holzart bzw sonstigem Brennstoff)
  • Angabe über technisch mögliche und geplante Produktionsmengen
  • Emissionsberechnungen, Angabe von Emissionskonzentrationen (Garantiewerte, Meßberichte akkreditierter Stellen von vergleichbaren Anlagen)
  • Angabe der Betriebszeit der Anlage