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Landesbeihilfen bei Tierverlusten und Seuchenausbrüchen
Das Land Salzburg gewährt bei Verlusten von landwirtschaftlichen Nutztieren durch Krankheiten, Seuchen oder Unglücksfälle eine Landesbeihilfe.
Landesbeihilfe für Seuchentiere
Förderungsbedingungen:
Für im Rahmen der Tbc-, Bang-, Leukose- und IBR/IPV-Bekämpfung vorzeitig abgegebene Reagenten, nur für weibliche Rinder über 6 Monate,
- bei Einzeltierausmerzung:
€ 109,01 je Tier (Alter zwischen 6 Monate und 2 Jahre)
€ 218,02 je Tier (Alter über 2 Jahre) - bei Gesamtbestandesausmerzung:
€ 181,68 je Tier (Alter zwischen 6 Monate und 2 Jahre)
€ 363,36 je Tier (Alter über 2 Jahre) - zusätzlich bei lBR/IPV:
nur für Tierbestände, wo sichergestellt ist, dass kein Tier aus einem nicht IBR/IPV-freien Gebiet eingebracht wurde.
Förderungsabwicklung:
Die Auszahlung erfolgt auf Grund des Antrages der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde automatisch durch die Landesveterinärdirektion beim
Amt der Salzburger Landesregierung
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg
Tel.: 0662/8042-3636
an den Tierbesitzer.
Landesbeihilfe bei Tierverlusten durch Krankheit oder Unglücksfälle - Außerordentliche Viehverluste
Bie bisher gewährten Beihilfen für außerordentliche Viehverluste wurden im Rahmen des Budgets für das Jahr 2005 durch den Salzburger Landtag zur Gänze gestrichen.
Mit 1.1.2005 ist somit eine Förderung von Tierverlusten von Seiten des Landes Salzburg nicht mehr möglich.

