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Aufgabenbereich

Wenn Sie ein Gewässer benutzen oder verändern wollen oder Gefahren und Beeinträchtigungen vorliegen, so wenden Sie sich an die Wasserrechtsbehörde.

Punkt Abwasseranlage
   Punkt häusliches Abwasser
   Punkt Oberflächenwasser (Ölabscheider)
Punkt Beschneiungsanlage
Punkt Brücke (oder Verrohrung)
Punkt Gerinnequerung (Düker)
Punkt Gewässerreinhaltung - Gewässerverunreinigung (meldepflichtig! z.B. Ölunfall)
Punkt Heizungsanlage
   Punkt Öllagerung (insbesonders in Wasserschongebieten)
   Punkt Wasser-Wärmegewinnungsanlage
   Punkt Sole-Wasser-Wärmegewinnungsanlage (Tiefensonden)
Punkt Kleinkraftwerk
Punkt Maßnahme/Anlage im Hochwasserabflussbereich
Punkt Maßnahme/Anlage in Wasserschongebieten
Punkt Oberflächenentwässerung (Wasserrückhaltebecken)
Punkt Querung
Punkt Schotterentnahme
Punkt Schutz- und Regulierungsbauwerk (Maßnahme am Oberflächengewässer, deren Ufer bzw. im Hochwasserabflußgebiet)
Punkt Schutz- und Schongebiet
Punkt Teichanlage (Fischteich)
Punkt Wasserbuch
Punkt Wassergenossenschaft
Punkt Wasserversorgungsanlage

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Rückfragen:

Ing. Mag. Robert Kendlbacher, 06412/6101 DW 6203, email: robert.kendlbacher@salzburg.gv.at