Salzburger Landesumweltanwaltschaft
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Zusätzlich zur Verwaltungsstruktur der Naturschutzbehörden wurde die Salzburger Landesumweltanwaltschaft als eigene Rechtspersönlichkeit eingerichtet. Sie ist als umfassende Vertreterin des Natur- und Umweltschutzes vorgesehen.
In Ausübung der Beratungstätigkeit ist ein(e) Mitarbeiter(in) der Landesumweltanwaltschaft in regelmäßigen Zeitabständen auch an der Bezirkshauptmannschaft anwesend.
Der Landesumweltanwaltschaft hat Parteistellung und somit das Berufungsrecht in allen naturschutzrechtlichen Verfahren und in bestimmten landesgesetzlichen Verfahren, welche Auswirkung auf die Natur haben, zu. Sie kann aber in einzelnen Verfahren auf die Parteistellung verzichten.
Die entscheidende Behörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde. Ein Gutachten eines naturschutzfachlichen Amtssachverständigen ist dafür eine wichtige Grundlage. Wir streben in jedem Fall so weit als möglich einen sinnvollen Ausgleich der Interessen an. Dabei ist die Mitwirkung aller Parteien und der Landesumweltanwaltschaft sehr wichtig.
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