Naturschutzbeauftragte
für den Bezirk St. Johann im Pongau:
| Dr. Gertrude Friese, 06412/6101 DW 6335, email: gertrude.friese@salzburg.gv.at |
Erreichbar unter:
Der Naturschutzbeauftragte wird von der Landesregierung für die Dauer von jeweils fünf Jahren bestellt und hat neben der naturschutzfachlichen Gutachtertätigkeit für die Bezirkshauptmannschaft die Interessen des Naturschutzes in seinem Zuständigkeitsbereich wahrzunehmen.
Dazu zählt auch die Aufgabe, die Bevölkerung über die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes zu informieren, in konkreten Anliegen zu beraten und kompetente Hilfe in allen Naturschutzfragen zu bieten. Die Beratung erstreckt sich auch auf Grundsätzliches über Förderungsmöglichkeiten des Naturschutzes für Grundeigentümer und Bewirtschafter im Rahmen des Vertragsnaturschutzes
Zu diesem Zweck ist der Naturschutzbeauftragte grundsätzlich jeden zweiten Montag vormittag bei der Bezirkshauptmannschaft zu erreichen. Zur Vereinbarung eines Beratungstermines wird um telefonische Voranmeldung unter 06412/61011-6335 ersucht.
Der Naturschutzbeauftragte hat ein Stellungnahmerecht in allen Naturschutzverfahren und auch das Berufungsrecht, wenn es nicht von der Landesumweltanwaltschaft beansprucht wird. Er ist in Ausübung dieser Rechte weisungsfrei.
Weitere Informationen erhalten Sie beim "Naturschutz im Land-Salzburg"
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