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von A bis Z

SPIKES-REIFENLeerschritt

Verwendung NUR erlaubt

  • für Kraftwagen bis 3500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht
  • wenn Spikesreifen an allen Rädern montiert sind
  • vom 01.10. bis 31.05. des nächsten Jahres
  • mit Spikes, die nicht mehr als 2 mm über die Lauffläche hinausragen

WICHTIG:
Spikesplakette hinten am Fahrzeug vollständig sichtbar anbringen (bei Verwendung des Fahrzeuges ohne Spikes ist die Plakette zu entfernen).

Zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Verwendung von Spikesreifen:

  • auf Freilandstraßen     80 km/h
  • auf Autobahnen        100 km/h

Mit Kraftwagen, die mit Spikesreifen versehen sind, dürfen nur Anhänger gezogen werden, die ebenfalls mit Spikesreifen versehen sind!

Rechtsvorschriften:
§§ 4 Abs. 5, 58 Abs. 1 Z. 1 und 61 Abs. 9 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)



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Rückfragen:
Mag. Dr. Michaela Rohrmoser, 06412/6101 DW 6206, email: michaela.rohrmoser@salzburg.gv.at