SPIKES-REIFEN
Verwendung NUR erlaubt
- für Kraftwagen bis 3500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht
- wenn Spikesreifen an allen Rädern montiert sind
- vom 01.10. bis 31.05. des nächsten Jahres
- mit Spikes, die nicht mehr als 2 mm über die Lauffläche hinausragen
WICHTIG:
Spikesplakette hinten am Fahrzeug vollständig sichtbar anbringen (bei Verwendung des Fahrzeuges ohne Spikes ist die Plakette zu entfernen).
Zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Verwendung von Spikesreifen:
- auf Freilandstraßen 80 km/h
- auf Autobahnen 100 km/h
Mit Kraftwagen, die mit Spikesreifen versehen sind, dürfen nur Anhänger gezogen werden, die ebenfalls mit Spikesreifen versehen sind!
Rechtsvorschriften:
§§ 4 Abs. 5, 58 Abs. 1 Z. 1 und 61 Abs. 9 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
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