- Führerschein neu
- Führerschein Duplikat
- Führerschein Namensänderung/Adreßänderung
- Übungsfahrten
- Umschreibung eines ausländischen Führerscheines
- Mopedausweis
- Lenkberechtigung für Leichtmotorräder - Vorstufe A
- Führerschein für Behinderte
- Führerscheinentzug
- Führerscheinentzug - Alkohol
siehe dazu im help.gv.at die Rubrik "Alkohol am Steuer" unter Punkt "Führerschein"
Führerscheinentzug - Geschwindigkeit
Ein Führerscheinentzug wird ausgesprochen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen, sofern diese Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurden.
Bei einer erstmaligen derartigen Geschwindigkeitsüberschreitung beträgt die Dauer des Führerscheinentzuges 2 Wochen, im Falle einer zweiten derart hohen Geschwindigkeitsüber- schreitung innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren ab der 1. Begehung 6 Wochen.
Diese Regelung gilt für alle Führerscheinbesitzer. Inhaber eines Probeführerscheines müssen zudem eine Nachschulung absolvieren, die überdies die Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr zur Folge hat.
ALLGEMEINES ZUM THEMA FS-ENTZUG:
Nach Ablauf der Entzugszeit ist der Führerschein auf Antrag wieder auszufolgen, dabei sind € 36,00 Gebühren zu entrichten.
Beachte: Wenn die FS-Entzugszeit z.B. vom 1.4.1999 - 29.4.1999 läuft ist eine Wiederausfolgung des FS frühestens am 30.4.1999 möglich, die angegebene Entzugszeit bedeutet immer einschließlich des letzten Tages.
Diese einzelnen Rubriken sind im help.gv.at unter Punkt "Führerschein" bereits erläuternd dargestellt und könnten daher direkt übernommen werden.
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