![]()
(Grabungsarbeiten, Baugerüste auf Straßengrund, Baumschnitt usw.)
Eine Bewilligung ist erforderlich, wenn der Straßenverkehr dadurch beeinträchtigt wird.
Den Antrag hat der Bauführer bei der Behörde (Gemeinde bei Gemeindestraßen, Bezirkshauptmannschaft bei Bundes- oder Landesstrassen) zu stellen.
Ausnahmen:
Straßenerhaltungs-, Reinigungs-, Vermessungsarbeiten, kurzfristige dringende Reparaturen an öffentlichen Einrichtungen.
Rechtsvorschrift: § 90 Straßenverkehrsordnung
Download-Antrag
Ansuchen straßenpolizeiliche Bewilligung § 90 StVO
Ansuchen straßenpolizeiliche Bewilligung § 90 StVO A Tauenautobahn
zurück Verkehrsthemen
