Projektsunterlagen für Chemikalienlager:
(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)
Angabe über
- Standort und Umgebung (Lageplan, Schutzzonen, besondere Schutzinteressen wie Grundwasserschutz)
- Betriebszweck
- technische Beschreibung und planliche Darstellung des Lagers bzw der Lagerräume oder Lagereinrichtungen mit Angabe der
- baulichen und technischen Sicherheitseinrichtungen (Löschwasserrückhaltebecken, Brandabschnitte, Brandmeldeeinrichtungen, Löschanlagen
- Lagerverwaltung, Logistik sowie organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen (Alarm- und Gefahrenabwehrplan, Betriebsanweisungen…)
- Chemikalienart (Produktname, Stoffbezeichnung) und durchschnittlicher sowie maximaler Lagermenge (mit Lagerort und Lagerart), Umschlagmengen und -häufigkeit
- Produkt- bzw Stoffbeschreibung (Gefahrenbezeichnung nach ChemG und VbF mit Sicherheitsdatenblättern)
- Emissionsminderungsmaßnahmen (insbes. Luftschadstoffe)
Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht der Lagerung siehe eigenes Merkblatt.
Projektsunterlagen für Kräne, Hebezeuge und sonstige Fördereinrichtungen:
(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)
Angabe des Verwendungszweckes, Einsatzart und -zeit
technische Beschreibung und Darstellung mit
- Angabe von Planungs- und Ausführungskriterien (zB Normen)
- Leistungsangaben
- Angabe der Schallemission (Schalleistungs - oder Schalldruckpegelangaben mit Meßentfernung)
Projektsunterlagen für Druckgeräte:
(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)
für Dampfkesselanlagen
- Heizungsunterlagen
- technische Beschreibung ua mit Verwendungszweck, Brennstoffwärmeleistung, Dampfleistung, Betriebsdruck, Auslegungsdruck
- Darstellung von Leitungen wie Dampfleitungen
- Angabe der Kategorie entsprechend Kesselgesetz
- Schornsteinhöhe und -art
- Angabe von Schallemissionen (Schalleistungs - oder Schalldruckpegelangaben mit Meßentfernung)
- für Druckbehälter (Kompressoren mit Behälter usw)
- Aufstellungsort und -art
- technische Beschreibung ua mit Angabe der Druckerzeugung, Druckbehälterdaten, Steuereinrichtungen
- Darstellung und Beschreibung der Druckweiterleitungseinrichtungen
- Angabe der Schallemissionen von Druckerzeuger und Verbrauchern (Schalleistungs - oder Schalldruckpegelangaben mit Meßentfernung)
Projektsunterlagen für Bäder, Sauna, Solarium:
(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)
Bad:
- Darstellung und Beschreibung der Bade-, Sanitär- und Kundenbereiche mit Angabe der Brandschutzvorkehrungen
- Angabe der Lagerung der Chemikalien (mit Sicherheitsdatenblättern bzw näherer Produktinformation) und Angabe der Sicherheitsmaßnahmen
- Auslegung der Wasseraufbereitung nach ÖNORM M 6216 (Hallen- und künstliche Freibäder) und wenn zutreffend ÖNORM M 6220 Teil 1 (Warmsprudelbecken)
- wenn zutreffend Angaben für Chlorungsanlagen nach ÖNORM M 5879 Teil 1 und Teil 2
- wenn zutreffend Angaben für Ozonungsanlagen nach ÖNORM M 5878
- Angaben über die Ausstattung der Badewasser-Aufbereitungsanlagen mit Meßgeräten gemäß ÖNORM M 5872
- Nachweis der Rutschfestigkeit der Naßbereiche nach DIN 51097
- Lüftungsunterlagen
- Technische Beschreibung von Dampferzeugern
Sauna:
- Darstellung und technische Beschreibung der Wärmeerzeugung mit Sicherungs- und Steuereinrichtungen
- Lüftungsunterlagen (wenn mechanische Lüftung vorgesehen ist)
- Angabe der Brandschutzmaßnahmen (Brandmeldeeinrichtungen, Brandabschnitte…)
- Nachweis der Rutschfestigkeit der Naßbereiche nach DIN 51097
Solarium:
Nicht genehmigungspflichtig, wenn es der Solarien-Verordnung entspricht; ein entsprechender Nachweis über die technische Entsprechung zu dieser Verordnung ist vorzulegen
Hinweis: eine Genehmigung für Solarien, die nicht der Solarien-Verordnung entsprechen, erscheint zur Zeit nicht möglich (Ausnahme: mit ärztlicher Aufsicht)
Projektsunterlagen für Lackieranlagen und andere Oberflächenbehandlungsanlagen:
(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)
Lackieranlagen:
Technische Beschreibung und Darstellung der Lackier- und Trockenbereiche mit
- Unterlagen Heizungsanlage,
- Unterlagen Lüftungsanlage
- Druckluftunterlagen und
- Angaben der beabsichtigten Vorbereitungsarbeiten (Spenglerei, Entfettung…) und Lackierarbeiten
- Angabe des Lackierverfahrens, der maschinellen Einrichtungen, der Sicherheitsvorkehrungen und der Abscheideeinrichtungen (Filterbeschreibung…)
- Angabe der Menge (kg/Tag und kg/Jahr) und Art der verwendeten Lacke und Lösungsmittel sowie Ort und Umfang der Lagerungen
- Angabe der Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen (zB Brandmeldeanlagen)
- Berechnung des MAK-Wertes, der Luftschadstoffkonzentration in der Abluft (bei Lackierung und Trocknung) und Nachweis (Berechnung) hinsichtlich der Explosionssicherheit (Grenze ist 50% der unteren Explosionsgrenze)
- Beschreibung und Darstellung der Abwasseranlagen
Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht siehe eigenes Merkblatt
- Sonstige Oberflächenbehandlungsanlagen (Entfettungsanlagen uä)
- technische Beschreibung und Maschinenliste mit Aufstellungsplan
- Angabe der eingesetzten Stoffe mit Füllmengen, maximaler Lagermenge und Lagerort
- Angabe über Verbrauch der eingesetzten Stoffe (kg/Tag und kg/Jahr)
- Angabe der Sicherheitsvorkehrungen in Anlage und Lagerung
- Leistungsangaben
- Angabe über Emissionen (Luftschadstoffe, Lärm)
zutreffendenfalls:
- Heizungsunterlagen
- Lüftungsunterlagen (einschließlich Höhe der Abluftöffnung)
- Druckbehälterunterlagen
Für Entfettungsanlagen und Chemisch-Reinigungsanlagen mit chlorierten Kohlenwasserstoffen wird auf die CKW-Anlagenverordnung 1994 bzw die ÖNORM M 9400 und ÖNORM M 9401 hingewiesen.
Beschreibung und Darstellung derAbwasseranlagen. Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht siehe eigenes Merkblatt.
Projektsunterlagen für Selchanlagen:
(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)
- technische Beschreibung und planliche Darstellung der Anlagenteile mit Abluftführung
- technische Angaben über Selchraucherzeuger (mit Holzart bzw sonstigem Brennstoff)
- Angabe über technisch mögliche und geplante Produktionsmengen
- Emissionsberechnungen, Angabe von Emissionskonzentrationen (Garantiewerte, Meßberichte akkreditierter Stellen von vergleichbaren Anlagen)
- Angabe der Betriebszeit der Anlage

