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Tiertransport

Inhaltsverzeichnis:

Aktuelles: Neuer Praxisleitfaden für Rinder

Von der Europäischen Kommission wurde ein Dokument herausgegeben, mit dessen Hilfe die Bestimmung der Transportfähigkeit von erwachsenen Rindern erleichtert werden soll. Anhand von zahlreichen Bildern sind häufig vorkommende Erkrankungen und Verletzungen erläutert. Bei der endgültigen Entscheidung, ob das Tier transportiert werden darf oder nicht, ist natürlich auch die geplante Transportdauer ausschlaggebend.

Der Praxisleitfaden ist unter: Download zu finden

EU-weite Liste der zugelassenen Aufenthaltsorte

Alle nach VO(EU)1255/97 zugelassenen Kontrollstellen (früher Aufenthaltsorte) werden regelmässig im Internet veröffentlicht.

Ein link dazu ist unter: Download zu finden

Handbuch Tiertransporte fertiggestellt.

Das "Handbuch Tiertransporte" wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit unter Beteiligung von VertreterInnen des Transportgewerbes, der Landwirtschaftskammer, des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Landesveterinärdirektionen erstellt.

Das Handbuch welches in zwei Teile - Kurzstreckentransporte und Langstreckentransporte - gegliedert ist, richtet sich sowohl an TiertransportunternehmerInnen, Landwirte und Landwirtinnen, als auch an TiertransportinspektorInnen, Exekutivorgane sowie am Schlachthof tätige und andere amtlich tätige Tierärzte und Tierärztinnen.

Weiters steht eine Checkliste für Tiertransportkontrollen zum Download zur Verfügung.Diese kann nicht nur von Kontrollorganen verwendet werden, sondern steht hier auch zur Eigenkontrolle für alle Tiertransportunternehmer zur Verfügung. In der Checkliste sind auch Querverweise auf die entsprechenden Kapitel im Handbuch zu finden.

Die Dokumente sind unter: Download zu finden

Eckpunkte des neuen Tiertransportgesetzes

Aufgrund der neuen EU-Verordnung (EG Nr. 1/2005) wurde in Österreich das neue Tiertransportgesetz 2007 (TTG-2007) erlassen und löste damit die bisher gültigen Tiertransportgesetze Straße, Luft und Eisenbahn ab. Es trat mit 1. August in Kraft und regelt in erster Linie Behördenzuständigkeiten, Bestimmungen über Zulassungen, Ausbildungserfordernisse sowie auch die für Österreich gültigen Höchstbeförderungszeiten für Tiere und Strafbestimmungen. Der Gesetztext und auch die EU-VO 1/2005 steht am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.

Internationaler Tiertransport

Der gewerbliche regionale und internationale Transport von Tieren wird in Salzburg für den Bereich Straße und Eisenbahn von Tiertransportinspektoren des Amtes der Salzburger Landesregierung überwacht.
... mehr über Tiertransportkontrollen



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Rückfragen:

Dr. Christian Simmerstatter, 06412/6101 DW 6208, email: christian.simmerstatter@salzburg.gv.at