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von A bis Z

Tierseuchenbekämpfung

Inhaltsverzeichnis:

Quadrat Kassischer Ablauf bei Auftreten einer Tierseuche

Quadrat Anzeigepflichtige Tierseuchen

Quadrat Tierseuchenprophylaxe

Quadrat Bescheinigungen für Tier- und Warensendungen (Haustiere, innergemeinschaftlicher Handel)

Quadrat Seuchenfreiheit

Quadrat Merkblatt EU-Einfuhr von Proviant

Quadrat BSE Leitfaden

Quadrat Maul- und Klauenseuche

Quadrat Aujeszky´sche Krankheit



  • Klassischer Ablauf bei Auftreten einer Tierseuche:

- Anzeige des Seuchenverdachts

- durch Tierhalter oder Tierarzt

- an Gemeinde oder direkt an die Bezirksverwaltungsbehörde

- vorläufige Diagnose durch Amtstierarzt

- vorläufige Sperre des Betriebs durch Bürgermeister oder Bezirksverwaltungsbehörde

- Seuchenerhebung

- klinische Untersuchung, Sektion, Probenentnahme und Weiterleitung an Referenzlaboratorien

- endgültige Diagnose:

- Seuchenverdacht entkräftet mit Aufhebung der vorläufigen Sperre

  oder

- Feststellung der Seuche mit:

- definitiver Sperre des Bestandes

- Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen

- Notimpfungen, falls vorgesehen

- Kontrollen der Tierbewegungen innerhalb der Zonen

- weitere Probennahmen

- Seuchenkommission: Schätzung des Werts der Tiere des Bestands

- Tötung der Tiere und Entsorgung der Kadaver

- Desinfektion des Betriebs

- Epidemiologische Erhebungen

- Aufhebung der Sperrmaßnahmen

- Wiederaufstockung und Zahlung von Entschädigungen

- Dokumentationen - Seuchenakt

  • Anzeigepflichtige Tierseuchen sind:

- Gruppe A

- Gruppe B

Damit der Seuchenfall nicht auftritt, wird

  • Tierseuchenprophylaxe

betrieben. Dazu zählen:

- Tierseuchenmeldesysteme auf nationaler und internationaler Ebene

- Meldung und Überwachung des Tier- und Warenverkehrs gegenüber Drittstaaten und innerhalb der EG-Mitgliedsstaaten

- Sperren für Tier- und Warensendungen bei Auftreten einer Tierseuche

- Bescheinigungen für Tier- und Warensendungen

- Zulassung und Registrierung von Betrieben

- Krisenpläne für MKS (Maul- und Klauenseuche), Schweinepest, Geflügelpest mit Schulungen und Übungen

Zur Erhaltung der höchsten Stufe der

  • Seuchenfreiheit (Artikel 10 - Freiheit)

- bei Rindern für Leukose, Brucellose und IBR/IPV wurden Stichprobenverfahren als epidemiologische Überwachungssysteme etabliert. Jährlich werden ca. 20 % der rinderhaltenden Betriebe des Landes nach diesem System kontrolliert (früher: periodische Untersuchungen, TBC-Bang-Impfungen). Die TBC-Überwachung erfolgt über Schlachttierbefunde.

- bei Schweinen für Aujeszky'sche Krankheit. Es werden jährlich Blutproben von Zuchtsauen und Zuchtebern anläßlich der Schlachtung und in Betrieben durchgeführt.

- bei Schafen für Brucella melitensis - Erkrankung

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Rückfragen:

Dr. Christian Simmerstatter, 06412/6101 DW 6208, email: christian.simmerstatter@salzburg.gv.at