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Bestimmungen für Auslandsreisen mit Hunden und Katzen
(ohne Gewähr)
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Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als zehn Tage)
Internationaler Impfpass
Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor Grenzübertritt oder nicht älter als zwölf Monate
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 14 Tage) und internationaler Impfpass
Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor Grenzübertritt oder nicht älter als zwölf Monate, bei Katzen sechs Monate
Internationaler Impfpass
Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt oder nicht älter als zwölf Monate
Internationaler Impfpass
Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor Grenzübertritt oder nicht älter als zwölf Monate
Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (maximal zehn Tage alt)
Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor Grenzübertritt oder nicht älter als zwölf Monate
Zusätzlich sind für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus Österreich nach Finnland erforderlich:
1) Die Bestätigung eines Tierarztes, dass das Tier 24 bis 72 Stunden vor Einreise nach Finnland mit einem praziquantälhältigen Präparat gegen Bandwürmer behandelt wurde.
2) Die Bestätigung unter Punkt 1 muß den Namen und die Dosierung des verwendeten Medikamentes sowie die Art der Verabreichung enthalten.
3) Eine Behandlung gegen Bandwürmer ist nicht erforderlich, wenn das Tier direkt aus Schweden, Norwegen, dem Vereinigten Königreich oder Irland importiert oder innerhalb von 24 Stunden nach der Ausreise wieder nach Finnland zurück gebracht wird.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als eine Woche) und internationaler Impfpass
Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor Grenzübertritt oder nicht älter als zwölf Monate
Die Mitnahme von Tieren, die jünger als drei Monate sind, ist verboten
Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als zehn Tage
Tollwutimpfung mindestens 15 Tage vor Grenzübertritt, oder nicht älter als zwölf Monate
Innerhalb der letzten 30 Tage vor der Einreise nach Griechenland sind Hunde, die älter als drei Monate sind, gegen Bandwürmer zu behandeln.
Seit 28. Februar 2000 ist die Einreise mit Hunden und Katzen aus zahlreichen Ländern auch ohne der sechs monatigen Quarantäne unter besonderen Voraussetzungen (Kennzeichnung mittels Microchip, Tollwutimpfung, Bluttest, Parasitenbekämpfung, Zeugnisse, Reiserouten etc.) möglich.
Genaue Informationen bitte unter folgendem Link:
http://www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm
Erfüllen die Tiere die britischen Einfuhrbestimmungen und reisen im Transit über Großbritannien, Isle of Man oder Kanalinseln ein, so ist keine Quarantäne mehr notwendig. Die Einreise von Hunden und Katzen auf direktem Wege nach Irland ist weiterhin nur mit einer sechs monatigen Quarantäne möglich.
Internationaler Impfpass (Tollwutimpfung mind. 20 Tage vor Grenzübertritt oder nicht älter als elf Monate)
Die transportierten Tiere müssen im Fahrzeug so gesichert sein, dass sie den Fahrer zu keiner Zeit gefährden können.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpass
Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor dem Grenzübertritt oder nicht älter als sechs Monate
Internationaler Impfpass
Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt oder nicht älter als zwölf Monate
Internationaler Impfpass
Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt oder nicht älter als zwölf Monate
Die Einreise mit Hunden und Katzen aus zahlreichen Ländern ist auch ohne der sechs monatigen Quarantäne unter besonderen Voraussetzungen (Kennzeichnung mittels Microchip, Tollwutimpfung, Bluttest, Parasitenbekämpfung, Zeugnisse) möglich.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpass
Tollwutimpfung mindestens 15 Tage vor dem Grenzübertritt oder nicht älter als sechs Monate
Internationaler Impfpass
Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt oder nicht älter als zwölf Monate
Da die Quarantänebestimmungen aufgehoben wurden, ist die Mitnahme von Hunden und Katzen unter besonderen Voraussetzungen möglich.
Zunächst ist eine tierärztliche Bescheinigung für die Einfuhr von Hunden und Katzen erforderlich (erhältlich bei der Norwegischen Botschaft oder in der beim Veterinärbehördlichen Dienst in der Bezirkshauptmannschaft). Voranmeldung wird erbeten.
Das Tier muss eindeutig identifizierbar sein (Tätowierung, Microchip). Die meisten norwegischen Zollstationen verfügen nur über Microchipablesegeräte für FECAVA- und ISO-Standards. Ist das Tier mit einem anderen Microchip ausgestattet, muss der Tierbesitzer ein eigenes Ablesegerät mitbringen.
Außerdem muss das Tier innerhalb der letzten 365 Tage mit einem zugelassenen Impfstoff gegen Tollwut geimpft worden sein. Hunde müssen zum Zeitpunkt der Impfung mindestens drei Monate, Katzen mindestens zwölf Monate alt sein. Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss durch ein autorisiertes Laboratorium bestätigt werden (für Österreich: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Veterinärmedizinische Untersuchungen, Mödling). Die Bestimmung des Impftiters kann frühestens 120 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen und muss >= 0,5 IU (Internationale Einheiten)/ml betragen.
Für Hunde sind zusätzlich Impfungen gegen Leptospirose und Staupe vorgeschrieben.
Innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise nach Norwegen ist des Tier mit einem anerkannten Präparat (Wirkstoff: Praziquantel) gegen Bandwürmer zu behandeln.
Zusätzlich besteht für folgende Rassen oder deren Kreuzungen ein Einreiseverbot nach Norwegen:
- Hunde: Pitbull Terrier, Fila Brasileiro, Tosa und Dogo Argentino;
- Katzen: Bengalkatzen
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (darf nicht älter als vier Tage alt sein) und internationaler Impfpass
Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt oder nicht älter als zwölf Monate
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpass
Tollwutimpfung mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt oder nicht älter als zwölf Monate, bei Katzen sechs Monate
Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (maximal zehn Tage alt)
Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt oder nicht älter als zwölf Monate, bei Katzen sechs Monate
Da die Quarantänebestimmungen aufgehoben wurden, ist die Einreise mit Hunden und Katzen unter besonderen Voraussetzungen möglich.
Zunächst ist eine Einfuhrgenehmigung des Schwedischen Zentralamtes für Landwirtschaft erforderlich (erhältlich bei der Schwedischen Botschaft). Das Tier muss eindeutig identifizierbar sein (Tätowierung, Microchip).
Außerdem muss das Tier innerhalb der letzten 13 ½ Monate gegen Tollwut geimpft und die Wirksamkeit dieser Impfung durch ein autorisiertes Laboratorium bestätigt werden(für Österreich: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Veterinärmedizinische Untersuchungen, Mödling). Die Bestimmung des Impftiters kann frühestens 120 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen und muss >= 0,5 IU (Internationale Einheiten)/ml betragen.
Impfungen gegen Leptospirose und Staupe innerhalb der letzten 13 ½ Monate sind ebenfalls für Hunde vorgeschrieben.
Innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise nach Schweden ist das Tier mit einem anerkannten Präparat (Wirkstoff: Praziquantel) gegen Bandwürmer zu behandeln.
Internationaler Impfpass
Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt oder nicht älter als zwölf Monate
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und Ruten, die jünger als 5 Monate sind, ist verboten
Internationaler Impfpass
Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt oder nicht älter als zwölf Monate
Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt oder nicht älter als sechs Monate
Folgende allgemeine Bestimmugen sind vor der Einreise zu beachten:
Die Tiere müssen von ihrem Besitzer oder einem entsprechend autorisierten Repräsentanten begleitet werden.
Es ist schriftlich nachzuweisen, dass die Tiere drei Monate lang unter Aufsicht des Tierbesitzers standen.
Es ist zu garantieren, dass die Tiere nicht für den Handel bestimmt sind und die notwendigen Kontrollen in Übereinstimmung mit den geltenden Tiergesundheitsbestimmungen, die durch die spanischen Veterinärbehörden an der (den) Bestimmungsadresse(n) durchzuführen sind, akzeptiert werden.
Eine Übersetzung des Zertifikats in die spanische Sprache ist beizufügen.
Zusätzlich sind erforderlich:
Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (maximal zehn Tage alt).
Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt oder nicht älter als zwölf Monate. Tiere unter drei Monaten brauchen nur ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Im Falle eines Fehlens der Impfbescheinigung gegen Tollwut oder des Gesundheitszeugnisses, in dem diese Impfung bestätigt wird, ist eine Einfuhr nach Spanien untersagt.
Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor dem Grenzübertritt oder nicht älter als zwölf Monate
Zusätzlich muss bei Hunden eine Impfung gegen Staupe, Hepatitis contagiosa canis und Parvovirose, bei Katzen gegen Panleukopenie vorliegen. Bei Fehlen letztgenannter Impfungen wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht älter als drei Tage sein darf, verlangt.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpass
Tollwutimpfung mindestens 15 Tage vor dem Grenzübertritt oder nicht älter als sechs Monate
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpass
Tollwutimpfung mindestens zwei Wochen vor dem Grenzübertritt oder nicht älter als ein Jahr
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