Naturschutzbeauftrager für den Tennengau
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Erreichbar unter:
Land Salzburg, Friedensstraße 11, 5020 Salzburg
Telefon 0662/8042-5521
Fax 0662/8042-5505
oder über die
Bezirkshauptmannschaft Hallein unter der Telefonnummer 06245/796-6059.
Der Naturschutzbeauftragte wird von der Landesregierung für die Dauer von jeweils 5 Jahren bestellt und hat neben der naturschutzfachlichen Gutachtertätigkeit für die Bezirkshauptmannschaft die Interessen des Naturschutzes in seinem Zuständigkeitsbereich wahrzunehmen.
Dazu zählt auch die Aufgabe, die Bevölkerung über die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes zu informieren, in konkreten Anliegen zu beraten und kompetente Hilfe in allen Naturschutzfragen zu bieten. Die Beratung erstreckt sich auch auf Grundsätzliches über Förderungsmöglichkeiten des Naturschutzes für Grundeigentümer und Bewirtschafter im Rahmen des Vertragsnaturschutzes.
Zu diesem Zweck ist der Naturschutzbeauftragte in der Regel am Donnerstag vormittags in der Bezirkshauptmannschaft zu erreichen.
Zur Sicherstellung eines Beratungstermines wird um telefonische Voranmeldung unter 06245/796-6003 ersucht.
Der Naturschutzbeauftragte hat ein Stellungnahmerecht in allen Naturschutzverfahren und auch das Berufungsrecht, wenn es nicht von der Landesumweltanwaltschaft beansprucht wird. Er ist in Ausübung dieser Rechte weisungsfrei.
Weitere Informationen erhalten Sie beim "Naturschutz im Land-Salzburg".

