Anträge/Verfahrenskosten
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Antragsformular (doc, 198 KB)
Hinweis zu den Verfahrenskosten:
Neben den zu entrichtenden Bundesgebühren (frühere Stempelgebühren, z.B. € 13,- für Ansuchen und jeden Bogen einer Niederschrift sowie € 3,60 pro Bogen einer Beilage), sind für Amtshandlungen außerhalb des Amtes Kommissionsgebühren zu entrichten.
Die zu entrichtenden Verwaltungsabgaben richten sich nach der Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung.
Amtshandlungen betreffend die naturschutzbehördliche Bewilligung oder Kenntnisnahme von Vorhaben, die im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft vorgenommen werden, unterliegen keinen landesrechtlich geregelten Verwaltungsabgaben.

