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Anträge/Verfahrenskosten

Antragsformular (doc, 198 KB)

Hinweis zu den Verfahrenskosten:

Neben den zu entrichtenden Bundesgebühren (frühere Stempelgebühren, z.B. € 13,-  für Ansuchen und jeden Bogen einer Niederschrift sowie € 3,60 pro Bogen einer Beilage), sind für Amtshandlungen außerhalb des Amtes Kommissionsgebühren zu entrichten.

Die zu entrichtenden Verwaltungsabgaben richten sich nach der Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung.

Amtshandlungen betreffend die naturschutzbehördliche Bewilligung oder Kenntnisnahme von Vorhaben, die im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft vorgenommen werden, unterliegen keinen landesrechtlich geregelten Verwaltungsabgaben.