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Produkte tierischer Herkunft
Erzeugnisse, die im Rahmen von Veterinärkontrollen geprüft werden, sind:
A – zum menschlichen Genuss bestimmte tierische Produkte:
- frisches Fleisch von Hausrindern, -schweinen, -schafen und –ziegen sowie von Einhufern, die als Haustiere gehalten werden,
- frisches Fleisch von Hausgeflügel
- frisches Fleisch von Hauskaninchen
- tierische Fette, Eiweiß, Blut und Därme, Mägen und Blasen.
B – nicht zum menschlichen Genuss bestimmte tierische Erzeugnisse
C – Bruteier, Eizellen, Emryonen, Samen und dergleichen
Innergemeinschaftlicher Handel:
Waren, deren gewerbsmäßiges, innergemeinschaftliches Verbringen vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuwenden ist (gemäß § 54 EBVO, Anlage 12)

