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Projektföderungen



Die Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung bietet finanzielle Unterstützung für Projekte an.
Projektanträge werden unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Landes Salzburg und der Stabsstelle gefördert.

Projektförderungen

Förderrichtlinien der Stabsstelle

Unsere Förderziele haben wir kundinnenorientiert formuliert. Wir wollen mit unseren Förderbeiträgen die gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Frauen vorantreiben und Chancengleichheit für Frauen und Männer unterstützen. Finanzielle Förderung stärkt die regionale Fraueninfrastruktur für Beratungsleistungen und trägt zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer struktureller und individueller Gewalt bei. Wir fördern Projekt Initiativen, die Frauen und Mädchen in ihrer selbstbestimmten individuellen Lebensplanung bestärken.


Was wird gefördert?

Initiierung, Entwicklung und Management von frauenspezifischen Projekten zu inhaltlichen Schwerpunktthemen:

  • Empowerment von Frauen durch frauenpolitische Bildungs- und Informationsarbeit
  • Projekte zur Integration von Frauen und Mädchen mit Behinderung und Migrationshintergrund
  • Bewusstseinsbildende und praxisorientierte Maßnahmen für Mädchen hinsichtlich geschlechtssensible Berufswahl, sexuelle Gewalt, Gesundheit, Persönlichkeitsbildung
  • Schutz und Hilfe für von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder
  • Realisierung der Chancengleichheit und Gender Mainstreaming (Grundlagenarbeit, Wissenschaftliche Arbeiten zu Frauen- und Genderforschung)


Wer wird gefördert?

Private Vereine, ProjektträgerInnen, Projektinitiativen, Gruppen, Netzwerke, Einzelpersonen

Was ist zu beachten:

  • Regionaler Wirkungsbereich im Bundesland Salzburg
  • Kenntnisse weiblicher Lebens- und Sozialisationsbedingungen
  • Professionelle Leistungserbringung
  • Bereitschaft zur Kooperation/Vernetzung mit anderen Fraueneinrichtungen
  • Handlungsgrundsatz Gender Mainstreaming
  • Handlungsgrundsatz Integration - Behinderung
  • Einhaltung des Diskriminierungsverbots - Salzburger Gleichbehandlungsgesetz:
    Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, Ethnische Herkunft, Sexuelle Orientierung, Weltanschauung
  • Wirtschaftlichkeit des Projekts


Wie reiche ich den Förderantrag ein?

Antrag: Förderansuchen (enthält auch einen Finanzplan) und Projektplan ausfüllen und an unten stehende Adresse schicken.
Download hier:



Abrechnung: Verwendungsnachweis (inkl. Originalbelege und Zahlungsnachweis) und Projektevaluation ausfüllen und an unten stehende Adresse schicken.
Download hier:


Wo reiche ich den Förderantrag ein?

Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg
Michael-Pacher-Straße 28, 5020 Salzburg


Anträge können auch per E-Mail an
frauen@salzburg.gv.at eingereicht werden (Hinweis: Unterschrift ist nötig)!



Rückfragen: Katharina Zehner