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Sozial-pädagogisches Zentrum des Landes (SPZ)

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Organisation

Das Sozial-Pädagogisches Zentrum gliedert sich in ...

Zweck, Aufgaben und Strukturen des SPZ sind im einem Statut mit Regierungsbeschluss vom 30.9.2002, Zl. 20091-1660/246-2002 geregelt (Organigramm).

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Kontakt und LeiterInnen

Sozial-Pädagogisches Zentrum, Klessheimer Allee 81-83, 5020 Salzburg

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Verwaltung und Wirtschaftsleitung
Herr Gerhard Schiemer Tel.: +43 (0) 662 43 80 78 - 12
Fax.: +43 (0) 662 43 80 78 - 10
spz@salzburg.gv.at
Institut für Heilpädagogik (IHP)
Herr Dr. med. Georg Weiss Tel.: +43 (0) 662 43 30 91
Fax.: +43 (0) 662 43 30 91 - 10
georg.weiss@salzburg.gv.at
Tagesheim für Kleinkinder (THK)
Frau Ernestine Wendl Tel.: +43 (0) 662 43 30 39
Fax.: +43 (0) 662 43 30 39 - 10
MuK:KI
Frau Mag. Karin Erlach Tel.: +43 (0) 662 43 42 65
Fax.: +43 (0) 662 43 42 65 - 10
karin.erlach@salzburg.gv.at

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Geschichte

1955

Am 23.9.1955 nahm das „Landeskinderheim" im Gebäude Kleßheimerallee 81 seinen Betrieb auf. Als Wohlfahrtseinrichtung des Landes Salzburg war es für die Unterbringung von bis zu 40 Heimkindern konzipiert, wobei die Unterbringung nur tagsüber oder auch über Nacht erfolgen konnte. Gleichzeitig wurde die „Heilpädagogische Beobachtungsstation", welche ursprünglich im Kinderspital des Landeskrankenhaus war, mit 12 Betten in einem Teilbereich des I. Stockes eröffnet, welche die heilpädagogische Betreuung von verhaltensauffälligen Kindern, sowie die zeitlich befristete Unterbringung und Pflege von sozial verwahrlosten Kindern zu übernehmen hatte.

1969

Am 23.9.1969 wurde im Neubau Kleßheimerallee 83 das „Landessäuglingsheim" in Betrieb genommen, das im Parterre über 30 Betten verfügte. Gleichzeitig wurde im I. Stock des Neubaues das "Landes-Mutter- und Kindheim" mit 12 Betten eröffnet.

Etwa in dieser Zeit traten diese vier (damals noch eigenständigen) Errichtungen unter dem Überbegriff Landesheime Taxham gemeinsam auf und wurde an Ort und Stelle von der damaligen Anstaltenverwaltung im Zusammenwirken mit der Sozialhilfeabteilung eine gemeinsame Wirtschafts- und Verwaltungsstelle eingerichtet.

1973

Das Landeskinderheim wurde in ein "Durchgangsheim" für 2 – 6 jährige Heimkinder umgewidmet, und die Anzahl der Betten auf 12 reduziert. Gleichzeitig wird im freigeworden I. Stock die Heilpädagogische Beobachtungsstation um einen „Ambulanzbereich" erweitert.

1979

Im Landeskinderheim wird eine „Kindergartengruppe" eingerichtet, sodass zusätzlich zu 12 Heimkindern bis zu 20 Tageskinder aufgenommen werden können. Um sich von Kindergärten oder anderen Betreuungseinrichtungen im Betreuungsangebot zu unterscheiden, bleibt die Einrichtung nun ganzjährig geöffnet und bietet die nicht an bestimmte Uhrzeiten gebundene Abgabe und Abholung der Kinder, sowie auch kurzfristige Aufnahmen z.B. bei Krankenhausaufenthalt oder beruflicher Abwesenheit der Eltern und ermöglich auch die Aufnahme und Integration von milieugeschädigten und verhaltensgestörten Kindern.

1988

Die Heimkinder des Landeskinderheimes werden am 1.9.1988 in einer Familiengruppe des Landes-Mutter-Kind- und Säuglingsheimes zusammengeführt. Damit entfällt der Nachtdienst und es werden im Landeskinderheim nur mehr Tageskinder zwischen 3 und 6 Jahren – in 2 Gruppen zu je 15 Kindern – aufgenommen.

In der Heilpädagogischen Station werden die therapeutischen Möglichkeiten durch vermehrte Inanspruchnahme von Fachpersonal (Fachpsychologin, Physio- bzw. Ergotherapeutin, Logopädin) verbessert.

1990

Die Landesheime Taxham in den Gebäuden Kleßheimerallee 81-83 werden mit Regierungsbeschluss vom 12.4.1990, Zl. 0/91-649/56-1990 in

Sozial-Pädagogisches Zentrum des Landes Salzburg

umbenannt und wie folgt neu strukturiert.

  • Institut für Heilpädagogik (Station und Ambulanz)
  • Mutter und Kindheim (Mutter-Kind-Station, Familiengruppe, Krabbelstube)
  • Tagesheim für Kleinkinder (2 Gruppen)

Für alle Einrichtungen zusammen ist eine gemeinsame Verwaltung eingerichtet.

Das Tagesheim für Kleinkinder wird weiterhin im Sinne des §22 des Salzburger Sozialhilfegesetzes, LGBl.Nr. 19/1975, in der Fassung 32/1988 als Einrichtung für soziale Dienste geführt (Zl. 15/01-Ki 1011/239-1989 vom 10.5.1989)

1994

Das Tagesheim für Kleinkinder erhält gem. §2 des Salzburger Tagesbetreuungsgesetzes 1992, LGBl. 6232/8-1994 die Betriebsbewilligung als Kinderbetreuungseinrichtung. Diese Bewilligung galt vorerst befristet bis 31.12.1995 und war u.a. an die Auflage und Bedingung geknüpft, die Einrichtung baulich entsprechend zu sanieren bzw. zu adaptieren. Der diesbezügliche Umbau erfolgte in den Jahren 1997 und 1998, wobei für die Führung einer dritten Kindergruppe die baulichen Voraussetzungen geschaffen wurden.

2007

Das Mutter-Kind-Heim im Gebäude Kleßheimerallee 83 wird mit Regierungsbeschluss vom 11.1.2007, Zl. 2009-1660/219-2006 in MuK:KI = Mutter und Kind : Krisen- und Interventionsinstitut umbenannt.

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Das Land Salzburg ist Rechtsträger der oben angeführten Einrichtung der sozialen Wohlfahrt:

  • in der Landesregierung politisch zuständig:
    Landesrätin Mag. Cornelia Schmidjell (Homepage)
  • im Amt der Landesregierung zuständig:
    Mag. Thomas Schmiedbauer (Homepage)