Logo Land Salzburg
von A bis Z
  

Österreich und die Atomenergie:

Am 5. November 1978 sprachen sich die ÖsterreicherInnen bei einer Volksabstimmung gegen die Inbetriebnahme des bereits fertig gestellten AKW Zwentendorf aus. Bei einer Wahlbeteiligung von 64,1% stimmten 50,47% mit "Nein". Mit einer Mehrheit von nur 0,47% entschieden sie sich für eine atomfreie Zukunft. Am 15. Dezember 1978 wurde das Bundesgesetz über das Verbot der Nutzung der Kernspaltung für die Energieversorgung in Österreich beschlossen. Bis 1986 gab es einige Versuche, Zwentendorf doch noch aufzusperren. Nach dem Unfall von Tschernobyl 1986 war jedoch klar, dass diese Entscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und richtig war.

1998 wurde das Bundesgesetz über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Radioaktivität (Atomhaftungsgesetz 1999) zum Schutze der Interessen der ÖsterreicherInnen gegenüber ausländischen Atomkraftwerken beschlossen. 1999 folgte das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich.

Seit vielen Jahren vertritt Österreich die Meinung, die kommerzielle Nutzung der Atomenergie sei nicht vertretbar, und engagiert sich gegen grenznahe Atomkraftwerke.

Auch der Salzburger Landtag hat in einigen Resolutionen die Arbeit von NGO´s gegen Atomkraftwerke sowie gegen die Atomindustrie unterstützt. Der größte Erfolg war die Verhinderung der Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf/Bayern 1989.