Referat 6/32: Technisches Gewerbewesen
Der Aufgabenbereich des Sachverständigendienstes für Gewerbetechnik umfasst hauptsächlich die Erstellung von Gutachten in behördlichen Genehmigungs- und Überprüfungsverfahren. Die Tätigkeiten reichen von Projektsvorbegutachtungen und –besprechungen über die Durchführung eines Ortsaugenscheines bis zur gutachterlichen Beurteilung des Verfahrensgegenstandes.
Entsprechend der Art oder Größenordnung des geplanten Vorhabens können auch Messungen zur Ermittlung örtlicher Verhältnisse erforderlich werden, um die Auswirkungen allfälliger Emissionen beurteilen zu können. Nach erteilter Genehmigung des geplanten Projektes und erfolgter Realisierung werden die von den Projektanten prognostizierten Immissionswerte durch Kontrollmessungen überprüft.
Ebenso werden im Fall von Nachbarbeschwerden störende Lärm-, Licht- oder Schwingungsimmissionen messtechnisch ermittelt und die Ergebnisse der zuständigen Behörde für weitere erforderliche Beurteilungen (zB für die Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens) zur Verfügung gestellt.
Die angeführten Tätigkeiten erstrecken sich auf nachstehende Bereiche:
Technische Anlagen von gewerblichen Betriebsanlagen, z.B.:
- Gastechnische Anlagen
- Heizungsanlagen
- Kälteanlagen
- Lackieranlagen
- Lüftungsanlagen
- Mineralölfernleitungen
- Mineralöllagerungen
- Produktionstechnische Einrichtungen
- Solaranlagen
- Solarien
- Tankanlagen für Mineralöle aller Gefahrenklassen
- Tankstellen
- Wärmepumpen
- ....
- ....
Anlagen nach dem Mineralrohstoffgesetz:
- Bergbauanlagen (Anlagen für das Aufsuchen und Gewinnen, Aufbereiten, Lagern, Speichern von mineralischen Rohstoffen und geothermischer Energie)
- Bergbauzubehör (Betriebsfahrzeuge, Tagbaugeräte, Betriebseinrichtungen, sonstige Betriebsmittel, Arbeitsstoffe)
Anlagen nach dem Abfallwirtschaftsrecht zur:
- Abfallbeförderung, -behandlung, -lagerung und -sammlung
Anlagen nach dem Gaswirtschaftsgesetz:
- Erdgasleitungsanlagen
Anlagen, welche dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz unterliegen:
- UVP-pflichtige Anlagen
Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen:
- Anlagen, die der Seveso II Richtlinie unterliegen
Weiters erstreckt sich der Tätigkeitsbereich des Referates 6/32 auf das Aufzugswesen:
- Technische Angelegenheiten des Aufzugswesens
Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009, HBV 2009
Hebeeinrichtungen für Personen - Verwendungsbestimmungen
Hebeeinrichtungen für Personen - Erläuterungen
Ansprechpartner:
Dipl. Ing. Wolfgang Schilcher
+43 662/8042-4435
FAX +43 662/8042-4195

