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Begutachtungsverfahren

Nach der internen Vorbereitung wird für die Verordnungen der Landesregierung oder des Landeshauptmannes ein Entwurf zur Begutachtung durch die dazu berufenen Stellen ausgesendet. Die Frist dauert im allgemeinen drei bis vier Wochen.

Die aktuellen Verordnungsentwürfe sind hier abrufbar.


Beschlussfassung durch die Landesregierung, Verfügung durch den Landeshauptmann

Nach dem Begutachtungsverfahren, der Bewertung der Ergebnisse und allfälliger Überarbeitung des Entwurfes wird die Verordnung von der Landesregierung beschlossen bzw. bei Verordnungen des Landeshauptmannes deren Erlassung durch den Landeshauptmann bzw. das ressortzuständige Mitglied der Landesregierung verfügt.


Kundmachung im Landesgesetzblatt

Die beschlossenen bzw. verfügten Verordnungen sind im allgemeinen im Landesgesetzblatt kundzumachen.

Die Landesgesetzblätter sind seit 1.1.2001 im Originalformat unter www.ris.bka.gv.at/lgbl-salzburg/ abrufbar.