Nr. 633 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode)
Antrag
der Abg. Dr. Solarz, Riezler und Pfatschbacher betreffend eines Verbotes von sexistischer Werbung
Zahlreiche Watchgroups sind im Kampf gegen sexistische Werbung österreichweit sehr erfolgreich tätig. Sie spüren sexistische Werbung auf, prangern sie an und brechen Rollenbilder auf.
Die uns tagtäglich begegnenden sexistischen Werbungen prägen uns in unserem Denken, das Frauenbild unserer Gesellschaft sowie unser Konsumverhalten. Das beginnt schon bei unseren Kindern.
Werbung ist fast überall sichtbar und es ist schwierig sich ihr zu entziehen.
Es soll sich für Unternehmen und Werbende nicht länger lohnen, auf Sexismus zu setzen. Gesetzliche Regelungen sollen Einhalt gebieten.
Im Wiener Landtag wurde zu diesem Thema im März dieses Jahres ein Antrag eingebracht.
Österreich bekennt sich in Art 7 Abs 2 B-VG zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern und ist unter der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (BGBl I Nr 443/1982) völkerrechtlich dazu verpflichtet, jegliche rechtliche und tatsächliche Diskriminierung von Frauen zu beseitigen.
In Anlehnung an bereits existierende effektive europäische Regelungen (Island, Norwegen, Kroatien) stellen die unterzeichneten Abgeordneten den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
1. Die Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung für die Regelung eines Verbots von sexistischer Werbung in allen Bereichen der Werbung und in den Medien einzusetzen, den Vollzug dieser Regelung durch eine unabhängige Stelle zu gewährleisten sowie einen etwaigen Verstoß dementsprechend zu sanktionieren. Dabei soll die Definition von "sexistisch" anhand existierender Kriterienkataloge aus der Frauen- und Geschlechterforschung erfolgen.
2. Dieser Antrag wird dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung, Antragstellung und Berichterstattung zugewiesen.
Salzburg, am 4. Juli 2012
Dr. Solarz eh | Riezler eh | Pfatschbacher eh |