Meldung anzeigen


Nr. 436 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode)

Antrag

 

der Abg. Dr. Solarz und Mag. Hagenauer betreffend ACTA-Ratifizierung

 

 

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, ist ein geplantes multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Es soll dabei die Weiterführung des TRIPS Abkommens darstellen, welches durch die Einfuhr von Patenten auf Saatgut und Medikamente bekannt wurde. Die VerhandlungsteilnehmerInnen – wie die USA, Japan und die EU – wollen mit ACTA internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen weltweit etablieren. Es verfolgt auf internationaler Ebene ähnliche Intentionen wie der in den USA heftig umstrittene Stop Online Piracy Act (SOPA), die USA sind auch der Initiator des Abkommens. Aus Sicht der Grundrechte ist das ACTA-Abkommen sehr gefährlich:

 

Der Vertrag ist sehr schwammig formuliert und lässt immensen Interpretationsspielraum offen. Eine Intention des Vertrages ist es, "Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben" einzugehen, was dahingehend ausgelegt werden kann, dass Provider in eine Hilfssheriff-Rolle gedrängt werden können. Auf Basis privatwirtschaftlicher Verträge, vorbei an rechtsstaatlichen Verfahren, sollen sie helfen, die Interessen der großen RechteinhaberInnen gegenüber KonkurrentInnen und KundInnen durchzusetzen. Dafür werden unter anderem Daten der KundInnen (über das erträgliche Maß hinaus) verwertet. Dies wird auch damit deutlich, dass bereits Überlegungen bekannt wurden, diese Infrastruktur zu Zwecken der Zensur zu nutzen.

 

Wird ACTA wie geplant beschlossen, wird es zudem massive wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Google gibt an, dass etwa ein Drittel aller Versuche, Inhalte auf seinen Plattformen löschen zu lassen, falsche Vorwürfe von Urheberrechtsverletzungen gegen wirtschaftliche KonkurrentInnen sind. In einem aktuellen Gerichtsverfahren (Google vs Warner) widersetzt sich die Medienindustrie, für die Schäden zur Verantwortung gezogen zu werden. Aber auch außerhalb des Internetkapitels gibt es bei ACTA noch grundlegenden Diskussionsbedarf, wie die Kontroverse um die geplante Einfuhrverhinderung patentrechtlich geschützter, also illegaler aber damit oft einzig leistbarer Generika in Entwicklungsländern zeigt, denn hier geht es auch um Menschenleben.

 

ACTA ist also äußerst umstritten und wird von großen Teilen der europäischen Zivilgesellschaft vehement abgelehnt. Grenzüberschreitend gibt es Widerstand; "Stopp ACTA" Demonstrationen fanden in vielen Städten Europas schon statt, in der Stadt Salzburg bei teils zweistelligen Minusgraden mit insgesamt rund 3.000 TeilnehmerInnen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten den

 

Antrag,

 

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

 

Die Landesregierung wird ersucht,

 

1.      sich auf nationaler und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass das ACTA-Abkommen in der derzeitigen Form nicht ratifiziert wird sondern in neuen Verhandlungen neu ausgehandelt wird,

 

2.      sich bei der Bundesregierung und dem Europäischen Parlament dafür einzusetzen, dass das neu zu verhandelnde Abkommen in einem transparenten Prozess formuliert und öffentlich unter Beiziehung der notwendigen ExpertInnen, insbesondere auch aus dem Bereich der BürgerInnenrechtsbewegungen innerhalb der Netzgemeinde diskutiert wird, um sowohl den Urheberschutz als auch den die Wahrung von Freiheitsrechten der InternetnutzerInnen zu gewährleisten,

 

3.      bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass Österreich auf internationaler Ebene für ein modernes und längst überfälliges globales Urheberrecht, das unserer Wissens- und Informationsgesellschaft entspricht, initiativ wird.

 

4.      Dieser Antrag wird dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

 

 

Salzburg, am 28. März 2012

 

Dr. Solarz eh

 

Mag. Hagenauer eh