Meldung anzeigen


Nr. 113 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

 

der Abg. Riezler und Dr. Solarz an Landesrätin Dr. Widmann betreffend die Förderkulisse im Bereich der Kinderbetreuung

 

 

In den vergangenen Jahren konnte die Kinderbetreuungsquote im Land Salzburg sukzessive gesteigert werden. Nicht zuletzt dank des Kinderbetreuungsgesetzes 2007 und der Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahres sind diese bei den Drei- bis Sechsährigen gestiegen. Bei den unter Dreijährigen herrscht dagegen nach wie vor Aufholbedarf. Nachdem auch die Gemeinden wissen, welch hohen familienpolitischen Stellenwert eine adäquate Kinderbetreuung hat und wie wichtige diese realpolitisch für die Entwicklung der Kinder bzw der jungen Erwachsenen ist, hat es in den vergangenen Jahren auch dort eine Ausweitung der Betreuungsplätze gegeben. So wurden solche nicht nur in Kindergärten geschaffen, sondern haben neben einer Vielzahl an privaten Tagesbetreuungseinrichtungen auch zahlreiche Gemeinden Plätze für eine Tagesbetreuung eingerichtet.

 

Tagesbetreuungseinrichtungen sind laut Landeshomepage Einrichtungen, "die Familien ergänzend die Bildung und Betreuung der Kinder unter Beobachtung anerkannter Erziehungsgrundsätze dem Wohl des Kindes dienen". Dabei werden folgende Formen der Tagesbetreuung angeboten: Krabbelgruppen für Kinder vom ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr bzw bis zum Kindergarteneintritt; Alterserweiterte Gruppen für Kinder vom ersten bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr sowie Schulkindgruppen für Schulkinder außerhalb des Unterrichtes, wenn keine ganztägige Schulform vorhanden ist. Wie man anhand des Beschriebenen erkennen kann, wäre es beispielsweise möglich, ein vierjähriges Kind entweder in eine Krabbelgruppe, in eine alterserweiterte Gruppe oder in einen klassischen Kindergarten zu schicken. Pädagogische Unterschiede wird es kaum geben, die Förderstruktur, die im Hintergrund läuft, ist jedoch grundsätzlich verschieden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten die

 

Anfrage:

 

1.        Wie viele Kindergärten und wie viele Tagesbetreuungseinrichtungen gibt es in den Salzburger Gemeinden (es wird um tabellarische Auflistung ersucht)?

2.        Wie viele Gruppen werden von den Kindergärten und den Tagesbetreuungseinrichtungen jeweils geführt?

3.        Wer ist der Träger des jeweiligen Kindergartens bzw der jeweiligen Tagesbetreuungseinrichtung?

4.        Gab es Ansuchen von Gemeinden oder anderen Trägern für die Errichtung oder Ausweitung von Plätzen in der Tagesbetreuung die abgelehnt wurden? Wenn ja, welche konkret?

5.        Für wie viele Kinder wurde 2009/2010 und 2010/2011 ein Zuschuss in Höhe von € 25,--bzw € 50,-- gewährt?

6.        Haben sich die seit Einführung der in § 2a Abs 2 Salzburger Kinderbetreuungsgesetz geregelten Zuschüsse die Kindergartengebühren in den Gemeinden erhöht?

7.        Wenn ja, in welchen; zu welchem Zeitpunkt und in welchem Ausmaß?

8.        Wie viele Kinder absolvierten 2010/2011 das verpflichtende Kindergartenjahr?

9.        Wie viele davon haben das verpflichtende Kindergartenjahr in Tagesbetreuungseinrichtungen absolviert und in welchen Gemeinden?

10.    Wie viele Kinder wurden 2010/11 durchschnittlich von Tageseltern betreut (Alter und Stundenausmaß), wie viele in altersgemischten Gruppen (Alter und Stundenausmaß), wie viele in Schulkindgruppen?

11.    Wie viele Kinder wurden im Kindergarten betreut?

12.    Wie viele Tagesmütter sind aktuell bei den Trägern beschäftigt und wie viele wurden in den letzten Jahren neu ausgebildet?

13.    Wie viele Kinderbetreuungsplätze wurden in den letzten Jahren konkret geschaffen? Es wird um Auflistung getrennt nach Tagesbetreuung und Kindergarten ersucht.


14.    Wie viele neue Einrichtungen oder Erweiterungen bestehender Einrichtungen sind in Planung, bzw starten jetzt?

 

 

Salzburg, am 5. Oktober 2011

 

 

Riezler eh

Dr. Solarz eh