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Nr. 626 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 14. Gesetzgebungsperiode)

Antrag

 

der Abg. Mag. Hagenauer, Riezler und Dr. Solarz betreffend die Schaffung einer österreichweiten Schutzeinrichtung für von Zwangsheirat betroffenen Mädchen und Frauen

 

 

"Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.“ Dieser Grundsatz steht in Artikel 16 Ziffer 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden ist. Zwangsehen oder Zwangsheiraten verletzen dieses persönliche Recht massiv. Eine Zwangsheirat liegt dann nämlich vor, wenn sie gegen den Willen eines oder beider Ehepartner durchgeführt wird. Auch in Österreich werden viele junge Mädchen und Frauen, die schon in zweiter oder dritter Generation hier leben, gegen ihren Willen, auf Druck ihrer Eltern in deren Herkunftsland verheiratet. Damit wird ein bis dahin mehr oder weniger selbst bestimmtes Leben mit einem Schlag für immer verändert. Die Lebensvorstellung einer/-s Betroffenen wird an den Partner bzw die Familie angepasst. Laut Orient Express, einer Beratungs-, Bildungs- und Kulturinitiative für Frauen, passiert Zwangsheirat zum einen, weil die Eltern durch eine frühe Heirat sicherstellen, dass die betroffenen Mädchen jungfräulich heiraten und so die Familienehre gewahrt bleibt und zum anderen, weil dadurch auch das Nachkommen eines Verwandten ermöglicht wird. Meistens sind die Betroffenen minderjährig.

 

Die Mädchenbeauftragte des Landes Salzburg hat sich bereits 2006 dem Thema angenommen. In der ARGE gegen Zwangsverheiratung wird versucht, diverse öffentliche und private Institutionen für dieses Thema zu sensibilisieren. So werden neben regelmäßigen Treffen auch Fortbildungsmaßnahmen angeboten. Außerdem ist Mitte Juni ein mehrsprachiger Infofolder für Jugendliche erschienen, der breit an Schulen und Jugendeinrichtungen versandt wurde. Die Aufklärungsarbeit ist ein wichtiger Schritt gegen dieses Problem aktiv vorzugehen. Der Schutz von Betroffenen ist ebenso wichtig. Laut Expertinnen der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser und der Plattform gegen die Gewalt in der Familie können von Zwangsheirat betroffene Mädchen und Frauen in den in Österreich bestehenden Krisenzentren (zB Frauenhäuser, Jugendwohlfahrtseinrichtungen) nicht adäquat unterstützt werden. Die Betroffenen benötigen von Beginn an eingehende und spezifische Beratung in einem eigenen Schutzzentrum.

 

In diesem Zusammenhang stelle die unterzeichneten Abgeordneten den

 


Antrag,

 

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1.    Die Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung mit dem Begehren heranzutreten, eine österreichweite Schutzeinrichtung für von Zwangsheirat betroffene oder bedrohte Mädchen und junge Frauen einzurichten und allen Bundesländern Zugriff auf diese Einrichtung zu gewähren.

2.    Dieser Antrag wird dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

 

 

Salzburg, am 6. Juli 2011

 

Mag. Hagenauer eh

Riezler eh

Dr. Solarz eh