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Nr. 147 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 14. Gesetzgebungsperiode)

Antrag

 

der Abg. Mag.a Hagenauer und Dr.in Solarz betreffend Aufklärungsarbeit im
 Bereich Cyber-Grooming

 

 

Unter "Cyber-Grooming" versteht man die sexuell motivierte Kontaktanbahnung zu Kindern über Internetdienste. Der Ausdruck steht für ein perfides Spiel mit ahnungslosen jungen Mädchen und Jungen. Täter sind in der Regel ältere Männer, die sich im Internet das Vertrauen junger Opfer erschleichen, um diese dann im realen Leben zu treffen und zu missbrauchen. In unserem Nachbarland Deutschland sind in den vergangenen Monaten wiederholte Fälle von Cyber-Grooming publik geworden und diese Problematik wurde – wenn auch hinterfragenswürdig – durch die Sendung "Tatort Internet" auf RTL 2 thematisiert und seither sehr kontroversiell diskutiert. Leider gewinnt dieses Thema auch in Österreich immer mehr an Bedeutung, wie vor kurzer Zeit die Universität Salzburg in einer Studie herausgefunden hat.

 

Das Hauptproblem im Zusammenhang mit Cyber-Grooming liegt daran, dass Erziehungsberechtigte die Gefahren im Internet nicht erkennen oder überhaupt nichts davon wissen. Obwohl es immer wieder lobenswerte und sinnvolle Versuche gibt, die Erziehungsberechtigten aufzuklären, kann in diesem Bereich nicht genug getan werden, denn das Cyber-Grooming nimmt – zumindest in Deutschland – nachweisbar zu.

 

Der kriminalpolizeiliche Beratungsdienst berücksichtigt Cyber-Grooming bereits bei seinen Tätigkeiten in den Schulen. Die Personalsituation bei der Polizei erlaubt allerdings keine umfassende, flächendeckende Aufklärungsarbeit .

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag,

 

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

 

1.        Die Landesregierung wird ersucht an die Bundesregierung mit dem dringenden Ersuchen heranzutreten, intensive Aufklärungsarbeit im Zusammenhang mit Cyber-Grooming bei Kindern aber speziell auch bei Erziehungsberechtigten zu leisten und des weiteren

 

1.1    Untersuchungen anzustellen, welches Ausmaß Cyber-Grooming in Österreich bereits angenommen hat sowie

 

1.2    entsprechende Ressourcen, wie beispielsweise für den kriminalpolizeilichen Beratungsdienst oder andere Präventionsmodelle zur Verfügung zu stellen, um die Aufklärungsarbeit in den Schulen weiter auszubauen und allenfalls die Thematik in Lehrplänen zu berücksichtigen.

 

2.        Dieser Antrag wird dem Bildungs-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

 

 

Salzburg, am 8. November 2010

 

Mag.a Hagenauer eh

 

Dr.in Solarz eh