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Nr. 68 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 14. Gesetzgebungsperiode)

Antrag

 

der Abg. Dr. Solarz, Steidl und Zweite Präsidentin Mosler-Törnström BSc betreffend die Schaffung einer Möglichkeit für Online-Petitionen (E-Petitionen)

 

 

Im Jahr 2005 führte die Deutsche Bundesregierung – vor allem als Signal an junge WählerInnen – die Möglichkeit der Online-Petitionen als Modellversuch ein. Im Oktober 2008 wurde das bis dahin erfolgreich erprobte Modell von der Vizepräsidentin des Bundestages, Gerda Hasselfeldt, zum Zweck des Dauereinsatzes frei geschalten. "Wir schaffen damit eine völlig neue Art der Bürgerbeteiligung an der politischen Diskussion", sagte Hasselfeldt damals im Petitionsausschuss.

Mittlerweile haben auch Bundesländer wie Hamburg oder Bremen bereits nachgezogen und geben ihren BürgerInnen ebenfalls die Möglichkeit, unkompliziert Eingaben an die "Bürgerschaft Hamburg" bzw "Bürgerschaft Bremen" zu richten. Ein im Internet zur Verfügung gestelltes Online-Formular soll das Abfassen und die Übermittlung des Petitionstextes erleichtern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in einem öffentlichen Forum auch darüber mitzudiskutieren.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag,

 

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

 

1.      Die Landesregierung wird ersucht an die Bundesregierung mit dem dringenden Ersuchen heranzutreten, in Anlehnung an die Regelungen des deutschen Bundestages ein Testmodell für Online-Petitionen einzurichten und dieses nach allfällig erfolgreicher einjähriger Testphase in einen Dauereinsatz überzuleiten.


2.      Dieser Antrag wird dem Verfassungs- und Verwaltungsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

 

 

Salzburg, am 4. Oktober 2010

 

Dr.in Solarz eh

Steidl eh

Zweite Präsidentin

Mosler-Törnström BSc eh