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Nr. 86 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(1. Session der 14. Gesetzgebungsperiode)

Antrag

 

der Abg. Dr. Solarz und Kosmata betreffend eines "Lokalverbotes für Schläger"

 

 

Gewalt ist unter keinen Umständen zu tolerieren. Viele Gewaltakte spielen sich im Umfeld von gastronomischen Betrieben ab, sprich beim Ausgehen am Abend, oftmals in Verbindung mit Alkohol. Nicht zuletzt deshalb ist Sicherheit auch eines der zentralsten Themen für Jugend-liche. Junge Menschen wollen gewaltfrei zusammenleben und gemeinsam Spaß haben. Es ist nicht einzusehen, dass einige Wenige die Jugendlichen belästigen und eine ganze Generation in Verruf bringen. Derzeit gibt es – außer privatrechtlicher - keine wirksamen rechtlichen Möglichkeiten, um gewalttätige Personen vom Betreten eines Lokales abzuhalten. Abhilfe könnte hier eine neue rechtliche Regelung schaffen, vergleichbar dem im Jahr 2001 abgeschafften Gesetz "Verbot des Betretens von Gast- und Schankgewerbebetrieben" (BGBl I Nr 98/2001). Eine schnell realisierbare Lösung könnte somit die Einführung eines Lokalverbotes für Gewalttäter sein. Es könnten einerseits gewalttätige Personen für eine bestimmte Zeit von Lokalen ferngehalten werden, andererseits hätte diese Regelung auch eine generalpräventive Wirkung. Bei den Gewalttätern würde ein Denkprozess in Gang gebracht werden, wenn aufgrund eines Gewaltaktes wirklich ein Lokalverbot droht, mitsamt den daran geknüpften Konsequenzen bei Missachtung.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen dazu folgenden

 

Antrag,

 

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

 

1.        Die Landesregierung wird ersucht, die Bundesregierung aufzufordern, im Sinne der Präambel die Schaffung einer gesetzlichen Regelung betreffend ein Lokalverbot für gewalttätige Personen zu prüfen.


2.    Dieser Antrag wird dem Verfassungs- und Verwaltungsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

 

 

Salzburg, am 8. Juni 2009

 

Dr. Solarz eh

Kosmata eh