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Nr. 17 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(1. Session der 14. Gesetzgebungsperiode)

Antrag

 

der Abg. Kosmata, Dr. Kreibich, Mag. Solarz, Mag. Rogatsch und Pfeifenberger betreffend eine Verschärfung des Führerscheingesetzes

 

 

Mehr Sicherheit und die Eindämmung von Kriminalität und Gewalt, insbesondere von Jugendkriminalität und Jugendgewalt, sind zentrale Anliegen, über die Einigkeit im Land Salzburg herrscht.

 

Als probates Mittel hierfür wird der Entzug des Führerscheines bei Gewalttätern beziehungsweise Personen mit hohem Aggressionsverhalten gesehen.

 

Die derzeit gültigen Bestimmungen im Führerscheingesetz ermöglichen den Behörden nur in sehr eingeschränktem Maße einen Entzug des Führerscheines bei Gewalttätern bzw Personen mit erhöhtem Aggressionspotential. Dabei würde gerade das zum einen als vorbeugende zum anderen als abschreckende Maßnahmen gegen Gewalttaten und aggressives Verhalten sinnvoll erscheinen.

 

Mit einer Verschärfung des Führerscheingesetzes soll die Schwelle für den Verlust der Verkehrszuverlässigkeit von Gewalttätern herabgesetzt werden. So sollten zB die gesetzlichen Möglichkeiten für die Behörden, Täter nach Gewaltdelikten in schweren Fällen bereits nach der ersten strafbaren Handlung ärztlich bzw psychologisch untersuchen zu lassen, verbessert werden, da diese Personen oftmals ein erhöhtes Aggressionspotential aufweisen und damit auch eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen. Die bereits jetzt im Gesetz genannten Straftatbestände könnten ergänzt werden durch Straftatbestände, wie zum Beispiel gefährliche Drohung, Raufhandel, Nötigung, uÄ.

 

Die Delikte sollten aber nicht alleinige Entscheidungsgrundlage für die Behörden sein müssen. Es sollte das gesamte Vorleben samt Verwaltungsstrafen herangezogen werden können. Erst nach Vorliegen eines positiven psychologischen Gutachtens soll der Führerschein wieder ausgefolgt bzw die Führerscheinprüfung abgelegt werden können.

 


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag,

 

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

 

1.        Die Landesregierung wird beauftragt, an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie mit dem Ersuchen heranzutreten, das Führerscheingesetz auf Basis der Präambel so zu verschärfen, dass die Behörden Personen mit erhöhtem Aggressionspotential leichter den Führerschein entziehen bzw die Erteilung einer Lenkberechtigung verweigern können.

 

2.        Dieser Antrag wird dem Ausschuss für Raumordung, Umweltschutz und Verkehr zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

 

 

Salzburg, am 4. Mai 2009

 

Kosmata eh

 

Dr. Kreibich eh

Mag. Solarz eh

Mag. Rogatsch eh

 

Pfeifenberger eh