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Nr. 612 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(4. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Bericht


des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 550 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem die Salzburger Landarbeitsordnung 1995 und das Salzburger Landarbeiterkammergesetz 2000 geändert werden


Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 10. April 2002 mit der zitierten Vorlage der Landesregierung in Anwesenheit der Experten Dr. Pallwein-Prettner (4/02), TOAR Hattinger (4/05), Frau Mag. Gromaczkiewicz (LwK Salzburg), Dr. Sommerauer (LaK) und Dr. Seiss (Gebietskrankenkasse) geschäftsordnungsgemäß eingehend mit der zitierten Vorlage der Landesregierung befasst.

Die vorliegende Gesetzesänderung verfolge vier Ziele: den Nachvollzug der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, die Umsetzung der EU Richtlinie betreffend Elternurlaub, die in den geltenden Bestimmungen noch nicht zur Gänze erfolgt ist, die weitgehende Angleichung der Rechtstellung der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft an die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Anpassung an die novellierten Bestimmungen des MSchG. Neben diesen wird auch die LAG-Novelle über die Erweiterung des Begriffes der landwirtschaftlichen Betriebe umgesetzt. Der erweiterte Begriff wird auch im Landarbeiterkammergesetz Eingang finden.

Eingangs der Debatte erklärt Klubobmann Abg. Roßmann (ÖVP), die vorliegende Novelle enthalte zum größten Teil nur Anpassungen an bereits bestehende Regelungen. Die ÖVP erteile den genannten Zielen ihre Zustimmung.

Abg. Zehenter (SPÖ) betont, dass sich die SPÖ der ÖVP anschließe und der Regierungsvorlage ihre Zustimmung erteile.

Ebenso bekräftigt Abg. Doppler (FPÖ), dass auch die FPÖ die Änderung der Regierungsvorlage begrüße.

Abg. Dr. Reiter (Die Grünen) spricht sich dafür aus, dass für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aller Bereiche derselbe Schutz gewährt werden müsse. Diesem würde die Novelle aber nicht entsprechen. Deshalb schlägt diese einen Abänderungsantrag vor, der bezüglich Mindesteinsatzzeit und Dienstnehmerzahl Änderungen vorsehe.

Nach Auskunft der Expertin Mag. Gromaczkiewicz, die erklärt, dass jene angesprochenen Punkte für die Praxis irrelevant seien, zieht Abg. Dr. Reiter ihren Antrag wieder zurück.

Im Übrigen wird auf die ausführlichen Erläuterungen in Nr. 550 der Beilagen verwiesen.

Die beiden vorgenommenen Änderungen beinhalten die Korrektur eines Schreibfehlers sowie die Ergänzung des Katalogs der umgesetzten EU-Richtlinien. Die materiellen Bestimmungen dazu finden sich bereits in den §§ 38 bis 41.

Die Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses kommen einstimmig zu der Auffassung, dem Landtag die Beschlussfassung der modifizierten Regierungsvorlage zu empfehlen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ - sohin einstimmig - den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Der in der Nr. 550 der Beilagen enthaltene Gesetzesvorschlag wird mit der Maßgabe beschlossen, dass

1. im Art I Z 2 (§ 5 Abs 4 erster Satz LarbO 1995) die Worte "oder Rechtsformen" durch die Worte "jeder Rechtsform" ersetzt werden und

2. im Art I Z 22 (§ 271) angefügt wird:
"23. Richtlinie 98/50/EG des Rates vom 29. Juni 1998 zur Änderung der Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben und Betriebsteilen."


Salzburg, am 10. April 2002

Der Vorsitzende:
Lindenthaler eh.

Die Berichterstatterin:
Fletschberger eh.


Beschluss des Salzburger Landtages vom 24. April 2002:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.