Meldung anzeigen


Nr. 352 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(4. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Bericht

des Landwirtschaftsausschusses zum Antrag der Abg. Ing. Griessner, Roßmann, Fletschberger, Illmer und Scheiber (Nr. 15 der Beilagen der 1. Session der 12. Gesetzgebungsperiode) betreffend eine Änderung des Grundverkehrsgesetzes mit dem das "Eintrittsrecht" der Landwirte geändert werden soll


Der Landwirtschaftsausschuss hat sich in der Sitzung vom 22. Jänner 2002 mit dem zitierten Antrag geschäftsordnungsgemäß befasst.

Das Anliegen des Antrages wurde bei der Grundverkehrsgesetz-Novelle 2001 bereits berücksichtigt. Deshalb sollte der vorliegende Antrag förmlich erledigt werden. Die Beratungen zum vorliegenden Antrag werden jedoch dazu benützt, einen Redaktionsfehler, der bei der Vorbereitung des Ausschussberichtes zur Grundverkehrsgesetz-Novelle entstand, zu bereinigen.

Entgegen den Beratungen und der Beschlussfassung des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses über § 29 des Grundverkehrsgesetzes 2001 ist im Gesetzestext des Ausschussantrages in dieser Bestimmung die Einholung einer Stellungnahme der Österreichischen Nationalbank weiterhin enthalten. Dementsprechend wurde der Gesetzesbeschluss gefasst. Um die Übereinstimmung des Gesetzestextes mit dem wahren Willen des Landtages herzustellen, hätte im § 29 Abs 6 die Nennung der Österreichischen Nationalbank zu entfallen. Der vom Legislativ- und Verfassungsdienst vorgelegte Regelungsvorschlag trägt dem Rechnung.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ gegen die der FPÖ – sohin mehrstimmig – den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das beiliegende Gesetz wird zum Beschluss erhoben.


Salzburg, am 22. Jänner 2002

Die Verhandlungsleiterin:
Blattl eh.

Die Berichterstatterin:
Fletschberger eh.


Beschluss des Salzburger Landtages vom 6. Februar 2002:
Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und der Grünen gegen die der FPÖ – sohin mehrstimmig - zum Beschluss erhoben.


Gesetz

vom ........................................... , mit dem das Grundverkehrsgesetz 2001 geändert wird


Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Das Grundverkehrsgesetz 2001, LGBl Nr ..../2002, wird geändert wie folgt:

1. Im § 29 Abs 6 entfällt die Wortfolge "der Österreichischen Nationalbank und".

2. Nach § 37 wird angefügt:

"Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
und Übergangsbestimmungen dazu

§ 38

§ 29 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr ..../2002 tritt mit 1. März 2002 in Kraft."