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Nr. 197 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(2. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Antrag

der Abg. Ing. Griessner, Breitfuß, Saliger, Dr. Petrisch und Mag. Neureiter betreffend die Einfügung einer Staatszielbestimmung, in der sich das Land Salzburg grundsätzlich zum arbeitsfreien Sonntag bekennt, in das Salzburger Landes-Verfassungsgesetz


Der arbeitsfreie Sonntag ist eine unverzichtbare Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens in unserem Kulturraum. Die unterzeichneten Abgeordneten sprechen sich mit Nachdruck gegen jede Ausweitung der Sonntagsarbeit in gesellschaftlich oder wirtschaftlich nicht unbedingt notwendigen Bereichen aus.

Der arbeitsfreie Sonntag soll aufgrund seiner Bedeutung für das gesellschaftliche, aber auch für das familiäre Leben Grundprinzip der Arbeitszeitgestaltung sein: Die Sonn- und Feiertagskultur darf nicht gefährdet werden. Dabei geht es nicht nur um die Bedeutung der Sonn- und Feiertage für das religiöse Leben, sondern auch um deren prägende Funktion für das menschliche Leben insgesamt.

Dabei wird nicht übersehen, dass es in einigen Bereichen (vor allem im Tourismus, der Landwirtschaft, der Sicherheitsdienste und des Gesundheitswesens) Sonntagsarbeit gibt. Diese unbedingt notwendige und für die Gesellschaft wichtige Sonntagsarbeit darf jedoch nicht als Argument für eine weitere und unüberlegte Ausdehnung der Sonntagsarbeit verwendet werden.

Neben den negativen Auswirkungen auf das menschliche Zusammenleben würden sich auch für kleinere Betriebe (insbesondere im Handel) große wirtschaftliche und familiäre Probleme ergeben, da diese weniger leicht auf längere Produktions- oder Öffnungszeiten reagieren können. Nicht zu übersehen sind die Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, geht es doch nicht um ein Mehr an verfügbarer Arbeit, sondern nur um eine andere Verteilung.

Die unterzeichneten Abgeordneten sind sich durchaus bewusst, dass aufgrund der geltenden Kompetenzverteilung der Landtag keine verbindliche Regelung im Hinblick auf die Arbeitszeitgestaltung vornehmen kann. Deshalb soll durch die Einfügung einer Staatszielbestimmung in das Salzburger Landes-Verfassungsgesetz ein nachhaltiges und dauerhaftes Bekenntnis des Landes Salzburg zu grundsätzlich arbeitsfreien Sonn- und Feiertagen abgelegt und gesetzlich verankert werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1. Im Salzburger Landes-Verfassungsgesetz 1999 soll in der Auflistung in Art. 9 angefügt werden: "- die grundsätzliche Anerkennung und Erhaltung der Sonntage als Tage der Arbeitsruhe".

2. Dieser Antrag wird dem Verfassungs- und Verwaltungsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.



Salzburg, am 8. November 1999

Ing. Griessner eh.
Breitfuß eh.
Saliger eh.
Dr. Petrisch eh.
Mag. Neureiter eh.