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Nr. 580 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(4. Session der 11. Gesetzgebungsperiode)

A n t r a g

der Abg. Ing. Griessner, Mag. Burgstaller und Dr. Burtscher betreffend die Reform der Politikerbezüge in Salzburg

Die Arbeitsgruppe des Landtages zur Reform des Salzburger Bezügegesetzes hat in ihrer Sitzung am 13. September 1996 eine Sachverständigenkommission eingesetzt, die einen Vorschlag zur Neuregelung der Bezüge für die Mitglieder des Salzburger Landtages erarbeiten sollte. In der Folge wurde die Arbeitsgruppe ersucht, auch die Bezüge und Pensionen für die Mitglieder der Landesregierung, für den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Landesschulrates, die Bürgermeister sowie die Organe der Landeshauptstadt Salzburg zu erarbeiten.

Die Sachverständigenkommission hat nun unter Einbeziehung des Bezügebegrenzungsgesetzes des Bundes einen umfassenden Bericht mit Vorschlägen vorgelegt, der eine geeignete Grundlage für eine Gesamtreform des Salzburger Bezügesystems bildet.

ÖVP, SPÖ und BL wollen nun auf der Basis der Vorschläge noch im Jahr 1997 die notwendigen Gesetzesbeschlüsse fassen und stellen dafür folgenden

A n t r a g ,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1. Der Landtag bekennt sich zu einer umfassenden Neuregelung der Bezüge der Politiker im Bundesland Salzburg nach den Grundzügen des Berichtes der Sachverständigenkommission ohne Präjudiz hinsichtlich der dort genannten Bezugshöhen. Künftig soll es nur mehr einen einheitlichen Bezug geben. Das Gesamtsystem ist möglichst einfach, übersichtlich und transparent zu gestalten. Das Bezügemodell der Politiker ist vom Gehaltsrecht für öffentlich Bedienstete zu entkoppeln. Zusatz-(Zweit)Pensionen aus der politischen Tätigkeit sind abzuschaffen. Die Teilnahme an der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung und die freiwillige Pensionsvorsorge ist analog zu den bundesrechtlichen Regelungen vorzusehen. Abfertigungsansprüche müssen künftig entfallen. Lediglich für Politiker mit Berufsverbot und ohne sofortigen Wiedereinstieg in einen Zivilberuf ist als Übergangslösung die Entgeltfortzahlung vorzusehen.

2. Die Landesregierung wird ersucht,

2.1 dem Landtag bis Mitte September 1997 eine Arbeitsunterlage über die Neuregelung der Politikerbezüge in Salzburg vorzulegen, die als Basis für einen Gesetzesantrag im Landtag geeignet ist.

2.2 Diese Arbeitsunterlage ist unter Zugrundelegung des Bezügebegrenzungsgesetzes und in Anlehnung an das Ergebnis der Salzburger Sachverständigenkommission (siehe Punkt 1) zu erstellen.

2.3 Dem von diesen Vorschlägen erfaßten Personenkreis sowie den mit der Vollziehung beauftragten Abteilungen ist in angemessener Form Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

3. Dieser Antrag wird dem Verfassungs- und Verwaltungsausschuß zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

Salzburg, am 2. Juli 1997

 Ing. Griessner eh.                Mag. Burgstaller eh.                 Dr. Burtscher eh.