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Nr. 115 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(4. Session der 11. Gesetzgebungsperiode)

B e r i c h t

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 19 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Bienenwirtschaftsgesetz geändert wird, und des Landwirtschaftsausschusses zum Antrag der Abg. Dr. Meisl, Hornegger und Lienbacher (Nr. 493 der Beilagen der 3. Session der 11. Gesetzgebungsperiode) betreffend eine Novelle des Salzburger Bienenwirtschaftsgesetzes

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuß sowie der Landwirtschaftsausschuß haben sich gemeinsam zusammengefaßt mit der zitierten Vorlage der Landesregierung - vorberatend - und mit dem zitierten Initiativantrag in der Sitzung vom 9. Oktober 1996 geschäftsordnungsgemäß befaßt. Die abschließende Beratung fand nach der förmlichen Zuweisung der Vorlage der Landesregierung in der Sitzung des Landtages vom 23. Oktober 1996 statt.

Die zitierte Vorlage der Landesregierung zielt vor allem auf eine Verbesserung des Schutzes der Belegstellen zur Zucht von Bienenvölkern ab. Gerade in jüngster Zeit konnte vermehrt beobachtet werden, daß Wanderbienenbestände entgegen den Bestimmungen des Bienenwirtschaftsgesetzes zur Aufstellung gelangen. Dieser Entwicklung soll durch strengere Vorschriften für die Wanderung mit Bienen sowie durch entsprechende Strafbestimmungen begegnet werden. Das Gesetzesvorhaben geht auf ein Ersuchen der Kammer für Land- und Forstwirtschaft und eine Initiative des Landesvereines der Bienenzüchter für Salzburg zurück. Im übrigen wird auf die in der zitierten Vorlage der Landesregierung enthaltenen Erläuterungen verwiesen.

Der gleichzeitig mit der Vorlage der Landesregierung behandelte Initiativantrag hat die genannten Initiativen der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg und die des Landesvereines für Bienenzüchter zum Inhalt. Der Antrag zielt darauf ab, die Landesregierung zu ersuchen, die im Rahmen der Landwirtschaftskammer und des Landesvereines der Bienenzüchter erarbeiteten Überlegungen zur Verbesserung des Schutzes der Belegstellen einer Begutachtung zu unterziehen und dem Landtag einen entsprechenden Bericht vorzulegen.

Mit der Zuweisung einer Vorlage der Landesregierung ist dem DreiParteien-Antrag vollinhaltlich Rechnung getragen worden.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuß sowie der Landwirtschaftsausschuß kamen schlußendlich überein, dem Landtag die unveränderte Beschlußfassung des Gesetzes in der zitierten Vorlage der Landesregierung zu empfehlen. Eine weitere Erledigung des von drei Parteien unterfertigten Initiativantrages erübrigt sich daher und konnte mit der der Vorlage gemeinsam vorgenommen werden.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuß sowie der Landwirtschaftsausschuß stellen sohin einstimmig den

A n t r a g ,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1. Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 19 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluß erhoben.

2. Die Landesregierung wird zur Vornahme formeller Änderungen im Sinne des § 58 der Geschäftsordnung des Landtages ermächtigt.

Salzburg, am 23. Oktober 1996

Der Obmann des Verfassungs- Der Obmann-Stellvertreter des

und Verwaltungsausschusses: Landwirtschaftsausschusses: Roßmann Hornegger

Der Berichterstatter:

Lienbacher