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Technik im Gesundheitswesen - Medizintechnik


Sachverständigentätigkeit für Behörden bei technischen Angelegenheiten im Gesundheitswesen

Für die Bewilligung und Überwachung von medizischen Strahlenanlagen ist in den meisten Fällen die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften und Magistrat Salzburg) zuständig.


Unter Strahlenanlagen versteht man

  • Röntgengeräte
  • Computertomographiegeräte
  • Nuklearmedizinische Labors
  • Gewerbliche Strahlenanlagen

Referat 6/31: Maschinenbau und technisches Elektrizitätswesen

Telefon (0662) 8042-4431





Rückfragen: Dr. Gerd Oberfeld