Waldfeststellung
Wenn Zweifel bestehen, ob eine Grundfläche Wald ist oder nicht, kann die Forstbehörde (Bezirkshauptmannschaft) von amtswegen oder auf Antrag ein Feststellungsverfahren durchführen.
Antrag zur Nichtwaldfeststellung
Weitere Informationen:
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


