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Tierseuchen


Den Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche haben

  • der Tierarzt
  • der Tierhalter bzw. die beauftragte Betreuungsperson
  • und jeder, dem infolge seines Berufes die Erkennung von verdächtigen Krankheitserscheinungen zumutbar ist,


beim örtlich zuständigen Bürgermeister und bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen. In der dienstfreien Zeit ist die Anzeige über den Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft bzw. des Landes zu erstatten.


Die Liste der in Österreich anzeigepflichtigen Tierseuchen (pdf, 28 KB) erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit Familie und Jugend. Informationen über international bedeutsame Tierseuchen (z.B. Maul- und Klauenseuche, Tollwut) können über WAHID (World Animal Health Information Database) Interface abgerufen werden.


Weitere Informationen:











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.