Österreichische Staatsbürgerschaft
Die Verleihung, Beibehaltung und Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft erfolgt durch die Landesregierung. Es gibt eine Reihe von vorgegebenen Voraussetzungen, die im Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (geltende Fassung aufrufen) verankert sind. Das Land Salzburg empfiehlt vor der Antragstellung einen Termin für ein Beratungsgespräch unter der Telefon-Nummer +43 662 8042-2338 zu vereinbaren. Es ist in der Sebastian Stiefgasse ein Informationsschalter eingerichtet, Andrea Ladurner steht ihnen von Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Staatsbürgerschaftsangelegenheiten in den Bundesländern:
- Amt der Wiener Landesregierung
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Amt der Burgenländischen Landesregierung
- Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
- Amt der Kärntner Landesregierung
- Amt der Salzburger Landesregierung
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


