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Österreichische Staatsbürgerschaft


Die Verleihung, Beibehaltung und Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft erfolgt durch die Landesregierung. Es gibt eine Reihe von vorgegebenen Voraussetzungen, die im Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (geltende Fassung aufrufen) verankert sind. Das Land Salzburg empfiehlt vor der Antragstellung einen Termin für ein Beratungsgespräch unter der Telefon-Nummer +43 662 8042-2338 zu vereinbaren. Es ist in der Sebastian Stiefgasse ein Informationsschalter eingerichtet, Andrea Ladurner steht ihnen von Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Weitere Informationen:


Staatsbürgerschaftsangelegenheiten in den Bundesländern:











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