Gewalt gegen Kinder
Gewalt in der Erziehung hat eine lange Tradition. Obwohl sie schon seit 1989 gesetzlich verboten ist, vollzieht sich ein Einstellungswandel dazu in Österreich nur langsam.
Bei den Formen von Gewalt wird zwischen körperlicher, und seelischer Gewalt sowie die Vernachlässigung unterschieden.
Körperliche Gewalt:
Viele dieser alltäglich vorkommenden Gewaltanwendungen wie Ohrfeigen und andere Schläge hinterlassen keine sichtbaren Spuren. Andererseits werden oft Blutungen, Schürfungen, Blutergüsse, Striemen, Verbrennungen, Rissquetschwunden, Ausriss von Haarbüscheln, Bissverletzungen u.a.m. von niemandem aus dem Umfeld des Kindes als Misshandlungen erkannt. Erschwerend kommt hinzu, dass alle diese Anzeichen Hinweise sind, aber keine Beweise.
Seelische Gewalt:
Sie ist von Außenstehenden noch schwerer zu erkennen als körperliche Misshandlung. Sie äußert sich durch Aussagen, Handlungen oder Haltungen Erwachsener, die dem Kind Ablehnung, Demütigung oder das Gefühl wertlos zu sein vermitteln. Seelische Gewalt ist in unserer Gesellschaft die häufigste Form der Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
Vernachlässigung:
Grundlegende körperliche und seelische Bedürfnisse des Kindes werden von der Familie nicht oder nur unzulänglich befriedigt. Vernachlässigung ist oft ein Hinweis auf soziale Probleme einer Familie wie Arbeitslosigkeit, materielle Not, Krankheit oder schlechte Wohnverhältnisse. Besonders gefährdet sind auch ungewollte oder behinderte Kinder.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Gewalt an Kindern (0,6 MB PDF-Broschüre der kija-Salzburg)
- Sexuelle Gewalt an Kindern (0,8 MB DOC)
- Tipps für Kinder und Jugendliche
- Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija-Salzburg)
- Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Kinderschutzzentrum)
- Krisenstellen für Kinder und Jugendliche
- Krisen-Hotlines
- Schreie im Stillen (0,25 MB PDF)
- Sozialpädagogische Wohneinrichtungen
- Österreichischer Kinderschutzbund - Verein für gewaltlose Erziehung´
- Jugendwohlfahrt (Jugendämter) in den Bezirken und der Stadt Salzburg
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