Forstschutz
Der Wald ist zahlreichen Einflüssen und Gefahren ausgesetzt, die ihm aus der belebten und unbelebten Umwelt drohen, unabhängig seiner natürlich oder anthropogen Entwicklung.
Im Forstgesetz wird in den unterschiedlichsten Paragraphen der Forstschutz behandelt. In Abschnitten § 40 bis § 57 des Forstgesetzes (geltende Fassung aufrufen) sind Verordnungen zum Schutz des Waldes gegen Waldbrände, Forstschädlinge und Luftverunreinigungen festgesetzt.
Weitere Informationen:
- Schutz vor Waldbrand
- Vorbeugungsmaßnahmen (Forstgesetz §41 - geltende Fassung aufrufen)
- Schutz vor Forstschädlingen
- Maßnahmen bei Schädlingsbefall oder gefahrdrohender Schädlingsvermehrung
- Forstschädliche Luftverunreinigungen Begriffsbestimmungen
- Erhebungen über forstschädliche Luftverunreinigungen
- Bestellung zum Forstschutzorgan (Online-Formular)
- Formulare Land- und Forstwirtschaft
- Bundesland Salzburg
- Tennengau
- Flachgau
- Pongau
- Lungau
- Pinzgau
- Stadt Salzburg

