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Nr. 624 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode)

Beantwortung der Anfrage

 

der Abg. Dr. Rössler und Schwaighofer an Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Brenner
(Nr 473 der Beilagen) betreffend die Finanzgeschäfte des Landes Salzburg

 

 

Hohes Haus!

 

Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Rössler und Schwaighofer betreffend die Finanzgeschäfte des Landes Salzburg vom 10. Mai 2012, erlaube ich mir, Folgendes zu berichten:

 

Grundsätzlich sei angemerkt, dass hinsichtlich Veranlagungen und Finanzierungen differenziert werden muss. Im Vorspann der Anfrage und in den Fragen selbst werden diverse Aussagen zu Veranlagungen und Finanzierungen allerdings vermengt.

 

Bezüglich Veranlagungen darf ausdrücklich auf die Aussagen des Rechnungshofes in seinem Bericht aus dem Jahr 2009 verwiesen werden. Der Rechnungshof hat in diesem Zusammenhang folgende Feststellung getroffen:

 

"Die mittel- und langfristigen Veranlagungen des Landes wurden, wie auch das Schuldenmanagement von der Finanzabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung verwaltet. Die Veranlagungen erfolgten ausschließlich in wenig risikobehafteten, festverzinslichen Wertpapieren. Der Stand der veranlagten Wertpapiere schwankte zwischen € 5,14 Mio (2002) und € 9,43 Mio (2005). Die jährliche Durchschnittsverzinsung von 6,8 % (2002) auf 3,3 % (2005) und stieg im Folgejahr wieder auf 4,9 % an.

Der Rechnungshof erachtet die Abwicklung des Schulden- und des Veranlagungsmanagements in einer Organisationseinheit als zweckmäßig. Der mögliche Veranlagungsertrag sollte auch weiterhin in einem angemessenen Verhältnis zum eingegebenen Risiko stehen."

 

Inzwischen betragen die Veranlagungen nur mehr € 1,24 Mio (siehe auch Antwort 1).

 

Auch die Richtlinien des Landes wurden vom Rechnungshof geprüft und beurteilt. Der Rechnungshof hielt dazu im Jahr 2009 fest:

 

Der Rechnungshof "erachtet die nunmehr festgelegte Richtlinie und die Portfolio- und Risikobewertungen als wesentlichen Schritt zur weiteren Optimierung des Finanzierungsmanagements. Er empfahl, weiterhin eine laufende Portfolio- und Risikobewertung vorzunehmen und darauf basierend die operative Tätigkeit im Derivativgeschäft auszurichten."

 

Darüber hinaus darf darauf hingewiesen werden, dass der Rechnungshof das Finanzierungsmanagement des Landes Salzburg einer neuerlichen Prüfung unterzogen hat. Ein aktualisierter Bericht wird für Herbst/Winter 2012 erwartet.

 

Zu Frage 1: Welche Forderungen und Verbindlichkeiten des Landes bestanden zum Stichtag 31. Dezember 2011 (bitte um detaillierte Auflistung nach Art des Papiers, Emittent sowie der wesentlichen Konditionen (Nennwert, Fristen, Zinssätze, Währung) wird gebeten)?

Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten sind in den Nachweisen zu den Rechnungsabschlüssen des Landes in Summe und einzeln ausgeführt.

 

Insbesondere wird dabei auf den Nachweis über den Stand an Wertpapieren (Seite 111 der Beilagen zum Rechnungsabschluss 2011) und auf den Nachweis über den Schuldenstand und Schuldendienst 2011 (Seiten 98 bis 101 der Beilagen zum Rechnungsabschluss 2011) hingewiesen.

 

Die zum 31. Dezember 2011 noch bestehenden Wertpapiere des Landes setzen sich aus zwei öffentlichen Pfandbriefen der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG zusammen, wovon einer bereits im Oktober 2012 auslaufen wird. Die Details stellen sich wie folgt dar:

 

Wertpapier

Nominale

Fälligkeit

Zinssatz

Öffentl. Pfandbrief der Sbg. Landes-Hypothekenbank AG (R103-2015); Kenn-Nummer: AT0000128038

1.132.824,14 €

1.2.1995-1.2.2015

3,125 %

Öffentl. Pfandbrief der Sbg. Landes-Hypothekenbank AG (R62-2012); Kenn-Nummer: AT0000126628

    109.009,25 €

1.10.1993-1.10.2012

2,500 %

 

Zur Erstellung der Landesvoranschläge 2010 und 2011 wurde das in der Vergangenheit bestandene Wertpapiervermögen zum Großteil aufgelöst, sodass nur mehr dieser Restbestand verblieben ist.

 

Zu Frage 2: Wie hoch stufen Sie die Risiken der genannten Papiere ein?

Das Risiko der Wertpapiere ist denkbar gering, da es sich um fix verzinsliche Pfandbriefe handelt, bei der das Emittenten-Risiko durch einen zusätzlichen Deckungsstock (Pfandbriefkonstruktion) abgesichert ist. Das maximale Verlustrisiko beträgt hiefür, kalkuliert nach einem quantitativen Ansatz, der sogenannten Value-at-Risk-Methode mit einer Konfidenz von 95 % und gerechnet auf die Gesamtlaufzeit der Veranlagungen, unter € 100.000,--.

 

Während das Risiko aus Veranlagungen des Landes sehr gering ist, ist das Risiko aus den Finanzschulden des Landes im Vergleich naturgemäß höher. Letzteres orientiert sich an der Höhe der Finanzschulden selbst, der Kapital- und Zinsbindung der Finanzschulden und ist auf das Wertänderungsrisiko für sich ändernde Zinsen zurückzuführen.

 

Zu Frage 3: Von welchem Gremium bzw welchen Personen wird über diese Veranlagungen entschieden?

Die Aufnahme von Finanzschulden des Landes und die Veranlagung von Landesgeldern erfolgt ausschließlich durch die Finanzabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung, Referat 8/02, gemäß der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung.

 

Die Höhe der im jeweiligen Jahr aufzunehmenden Finanzschulden ist mit der im jeweiligen Landesvoranschlag vom Salzburger Landtag genehmigten Neuverschuldung begrenzt.

 

Der seit 2007 eingerichtete Finanzbeirat ist ein Gremium mit Empfehlungscharakter hinsichtlich der Finanzierungs- und Risikostrategie des Landes. Die Auswahl der konkreten Form der Schuldaufnahmen bzw einer Veranlagung erfolgt aufgrund der rechtlichen Vorgaben und Richtlinien durch die Finanzabteilung.

 

Zu Frage 4: Welche externen BeraterInnen werden für diese Finanzgeschäfte hinzugezogen (bitte um Angabe der Personen bzw Unternehmen)?

Im Rahmen des Finanzmanagements des Landes Salzburg wurde im Jahr 2007 ein Finanzbeirat eingerichtet, dem neben Mitarbeitern der Finanzabteilung auch zwei externe Berater angehören. Diese Berater stehen mit dem Land Salzburg in keiner weiteren Geschäftsbeziehung und es handelt sich dabei auch nicht um Vertreter von Banken.

 

Zu Frage 5: Welche Kosten entstehen dem Land durch die Hinzuziehung der externen FinanzberaterInnen?

Die Kosten für die externen Berater betrugen 2011 insgesamt € 18.700,--. Die Kosten entstehen im Zusammenhang mit der monatlichen Evaluierung sämtlicher Risiken des Landes. Darin enthalten sind auch die Abdeckung der Kosten für An- und Abreisen der externen Mitglieder im Finanzbeirat.

 

Zu Frage 6: Wurden in den vergangenen fünf Jahren Währungsspekulationen – beispielsweise mit indones. oder mexikan. Währungen – durchgeführt? Falls ja, in welcher Form (zB Zinsstruktur auf Swap-Basis) und welcher Höhe?

Das Land Salzburg tätigt keine Spekulationsgeschäfte, also auch nicht mit der indonesischen oder mexikanischen Währung. Wenn Derivate abgeschlossen werden, dient dies ausschließlich der Risikoreduktion und –diversifikation, auch werden diese nur im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigungen durchgeführt.

 

Zu Frage 7: Bestehen für das Land irgendwelche Haftungsrisiken aus Beteiligungen, Veranlagungen oder ähnlichem? Wenn ja, wofür und in welcher Höhe?

 

Der Stand der Haftungen ist in den Beilagen zum Rechnungsabschluss (Seiten 115 bis 117 der Beilagen zum Rechnungsabschluss 2011) transparent für jede übernommene Haftung des Landes detailliert ausgewiesen.

 

Mit umfasst sind dabei selbstverständlich auch Haftungsrisiken aus Beteiligungen. Diese beinhalten Haftungen des Landes für künftige Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen der Salzburger Landeskliniken, für Investitionen der Messezentrum Salzburg GmbH, für die Chirurgie-West Errichtungs- und Vermietungs GmbH, die Land-Invest und die Salzburger Osterfestspiele GmbH. Diese sind im Haftungsnachweis betraglich einzeln und explizit angeführt.

 

Für Veranlagungen werden keinerlei Haftungen übernommen.

 

Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung.

 

 

Salzburg, am 21. Juni 2012

 

Mag. Brenner eh