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Nr. 427 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 14. Gesetzgebungsperiode)

Beantwortung der Anfrage

 

der Abg. Dr. Solarz, Zweite Präsidentin Mosler-Törnström BSc und Pfeifenberger an Landesrat Eisl (Nr 261 der Beilagen) betreffend Wilderei in Salzburg

 

 

Hohes Haus!

 

Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Solarz, Zweite Präsidentin Mosler-Törnström BSc und Pfeifenberger betreffend Wilderei in Salzburg vom 14. Dezember 2010 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten:

 

Die Jagd hat im gebirgigen Bundesland Salzburg mit seinem Reichtum an hier beheimateten Wildarten große Tradition und genießt in vielen Gesellschaftsschichten einen historisch gewachsenen hohen Stellenwert. In den 1.058 Jagdgebieten dieses Bundeslandes übten im Jahr 2009 8.683 JagdkarteninhaberInnen die Jagd aus. Von diesen kamen 625 JägerInnen aus dem Ausland. Darüber hinaus weidwerkten noch 1.365 InhaberInnen von Jagdgastkarten. Für den Jagdschutz sorgten 60 hauptberufliche (Berufsjäger) und 1.329 nebenberufliche Jagdschutzorgane.

 

Zu Frage 1: Wie erklären Sie sich den massiven Anstieg (Verdoppelung) der Wilderei in Salzburg?

 

Hinsichtlich der Tatsache, dass sich die Anzahl der Anzeigen wegen Wilderei gegenüber dem Jahr 2008 mit 24 im Jahr 2009 mit 55 mehr als verdoppelt hat, ist auszuführen, dass hier wohl zwischen der Anzahl der Anzeigen und den tatsächlich rechtskräftigen Verurteilungen zu unterscheiden ist. Wie aus den in der gegenständlichen Anfrage selbst zitierten Anfragebeantwortungen von Innenministerium und Justizministerium hervorgeht, kam es im Jahr 2008 bei der Staatsanwaltschaft Salzburg zu einer Verurteilung (zu einer unbedingten Geldstrafe) und im Jahr 2009 zu vier Verurteilungen (davon drei zu bedingten Freiheitsstrafen und eine zu einer unbedingten Geldstrafe).

 

Diese Anzahl an Verurteilungen stellt zwar eine Vervierfachung dar, es kann aber aufgrund der niedrigen Zahlen (ein bzw vier Fälle) statistisch kein Trend hin zur Wilderei in Salzburg abgeleitet werden.


Zu Frage 2: Welche Gebiete sind von der Wilderei in Salzburg am meisten betroffen? Welche gar nicht?

 

Hinsichtlich der Gebiete, die von der Wilderei betroffen sind, kann keine Antwort gegeben werden, zumal einerseits keine Informationen seitens der Staatsanwaltschaft Salzburg mangels gesonderter Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt werden können und andererseits spezielle, immer wieder von der Wilderei betroffene Gebiete nicht bekannt sind.

 

Zu Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen bzw Strategien wurden bzw werden gesetzt, um der Wilderei präventiv entgegenzuwirken?

 

Als konkrete bzw zusätzliche Maßnahmen und Strategien, die der Wilderei in Salzburg entgegenwirken, darf zunächst angeführt werden, dass der Jagdinhaber selbst für einen ausreichenden und regelmäßigen Jagdschutz in seinen Jagdgebieten Sorge zu tragen hat. Der Jagdschutz umfasst die Überwachung der Einhaltung der in einem Jagdgebiet zu beobachtenden Bestimmungen des Jagdgesetzes und die Unterstützung des Jagdinhabers in der fachgerechten Jagdbetriebsführung (vgl § 113 JG). Dazu werden von der Salzburger Jägerschaft vermehrt Fort- und Ausbildungskurse für Jagdschutzorgane als Organe der öffentlichen Aufsicht angeboten, an denen sie verpflichtend teilzunehmen haben. Auch die Jungjägerausbildungskurse behandeln das Thema Jagdschutz und weisen auf die Folgen in Zusammenhang mit der Ahndung von Verstößen gegen die Jägerehre (vgl § 138 JG) ausdrücklich hin.

 

Jagdfremden Personen ist es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ua grundsätzlich verboten, ein Jagdgebiet abseits von öffentlichen Straßen und Wegen sowie auf Wanderwegen, Wandersteigen und Tourenrouten ohne schriftliche Erlaubnis des Jagdinhabers mit solchen Schusswaffen, Fallen oder anderen Geräten, die zum Erlegen oder Einfangen von Wild besonders geeignet sind, zu betreten oder zu befahren (vgl § 101 JG). Die Verstöße gegen diese Bestimmungen sind – sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet – mit einer Geldstrafe bis zu € 7.300,-- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu ahnden (vgl § 158 Abs 1 Z 26 JG). Angesichts dieser Strafdrohung erscheint auch die generalpräventive Wirkung in ausreichendem Maße gegeben zu sein.

 

Zu Frage 4: Welche zusätzlichen Maßnahmen bzw Strategien werden aufgrund der Verdoppelung der Wilderei in Salzburg gesetzt?

 

Diese Frage wurde unter den Fragen 1 und 3 bereits beantwortet. Es kann laut Antwort zur Frage 1 aufgrund der Anzahl an Verurteilungen kein gewisser Trend hin zur Wilderei in Salzburg abgeleitet werden. Die Maßnahmen und Strategien zur Bekämpfung der Wilderei in Salzburg sind in der Antwort zur Frage 3 angeführt.

 

Zu Frage 5: Zeichnet sich in den letzten Jahren in Salzburg ein gewisser Trend in der Wilderei in Salzburg ab? Wenn ja, in welche Richtung?

 

Wie in der Antwort zur Frage 1 bereits erläutert kann aufgrund der niedrigen Zahlen (ein bzw vier Fälle) von Verurteilungen statistisch kein Trend hin zur Wilderei in Salzburg abgeleitet werden.

 

Zu Frage 6: Mit welchen Methoden, Werkzeugen, Behelfen, etc wird die Wilderei in Salzburg durchgeführt?

 

Hinsichtlich der Methoden, Werkzeugen und Behelfen, mit welchen die Wilderei durchgeführt wird, kann mangels Aufzeichnungs- und Auskunftsinformationen der Staatsanwaltschaft Salzburg keine einheitliche Antwort gegeben werden. Es wird aber wohl davon auszugehen sein, dass sowohl mit Jagdwaffen als auch mit Hilfe von Maßnahmen, die bei der Ausübung der Jagd verboten sind, der Tatbestand der Wilderei erfüllt wird. Hiebei ist ua an die Benützung von Schusswaffen, Munition und Zielhilfsmitteln, die für die Jagd auf jagdbare Tiere gewöhnlich nicht bestimmt sind, an die Verwendung von künstlichen Lichtquellen zum Blenden, an die Ausübung der Jagd aus Kraftfahrzeugen oder mechanischen Aufstiegshilfen oder an das Fangen oder Töten von Wild mit Schlingen, Leimruten oder Haken zu denken.

 

Zu Frage 7: Gibt es (rechtssoziologische) Studien, die über die Motive der Wilderer Auskunft geben? Wenn ja, welche Motive sind das?

 

Als (rechtssoziologische) Studien, die über die Motive der Wilderer Auskunft geben, können die Werke

 

·         Roland Girtler, Wilderer – Rebellen in den Bergen, Wien 1998, (ISBN 3205993373, Boehlau Verlag), und

 

·         Wolfgang Scherleitner, Motive und Auswirkungen der Wilderei Mitteleuropas in Vergangenheit und Gegenwart, 2008, (ISBN 978-3-8366-5741-9, Diplomica Verlag)

 

angeführt werden.


Die Autoren nennen als Motive zusammenfassend ua die angeborene Lust am Weidwerk, die Profitgier, die Lust am Töten, die Rache aber auch die Wildbretgewinnung als häufigste Beweggründe für diese Straftat.

 

Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung.

 

 

Salzburg, am 25. Januar 2011

 

Eisl eh