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Nr. 651 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 13. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

 

der Abg. Dr. Reiter und Schwaighofer an die Landesregierung betreffend die geplante Ausweitung der Flughafen-Kontrollzonen für Südanflug

 

 

Rund um den Flughafen Salzburg ist eine gravierende Veränderung der Kontrollzonen im Gange, wobei es der Austro Control unseren Informationen zufolge um eine Ausweitung der Kontrollzonen im Süden geht. Begründet wird diese Veränderung mit Aspekten der Sicherheit: Durch die geplante Veränderung der Kontrollzone im Süden würde der Flughafen über eine klar definierte Südanflugroute verfügen, was bedeutet, dass sich Piloten, die beispielsweise aufgrund der Windsituation den Airport von Süden anfliegen müssen, künftig in einem kontrollierten, klar definierten Luftraum bewegen könnten.

 

Derzeit wird der Salzburger Flughafen zu 88 % über Norden und nur zu 12 % über Süden angeflogen. BürgerInnen der von einer möglichen Südanflugsroute betroffenen Gemeinden – etwa aus Abtenau, Kuchl, Hallein, Anif und Grödig, aber auch dem Süden der Stadt Salzburg – sind jedoch besorgt, dass die "Legalisierung" des Südanflugs zu einer Ausweitung der Flugbewegungen führen könnte.

 

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende

 

Anfrage:

 

1.  Ist das Land Salzburg als Miteigentümer des Salzburger Flughafens über die geplante Ausweitung der Kontrollzonen informiert?

 

2.  In welchem Verhandlungsstadium befindet sich die Neuordnung des Luftraumes rund um den Salzburger Flughafen?

 

3.  Sind die von einer Südanflugroute betroffenen Gemeinden bzw Städte über das Vorhaben informiert worden bzw sind sie in etwaige Verhandlungen eingebunden?

 

4.  Welche Kapazitätsveränderung hinsichtlich der Flugbewegungen wird durch die geplante Veränderung der Kontrollzonen möglich?

 

5.  Können Sie ausschließen, dass es durch die Veränderung der Kontrollzone zu einer höheren Ausnutzung der Südanflugroute kommen wird?

 

6.  Können Sie eine zusätzliche Lärm-Belastung für die BewohnerInnen der betroffenen Orte ausschließen?

 

 

Salzburg, am 21. Juni 2006

 

Dr. Reiter eh                                                                                                        Schwaighofer eh