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Nr. 222 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 13. Gesetzgebungsperiode)

Beantwortung der Anfrage

 

der Abg. Dr. Schnell, Blattl und Essl an die Landesregierung – ressortzuständige Beantwortung durch Frau Landeshauptfrau Mag. Burgstaller und Herrn Landesrat Dr. Buchinger - (Nr 120 der Beilagen) betreffend Disziplinarverfahren in der Landesverwaltung und bei Landeslehrern

 

 

Hohes Haus!

 

In Beantwortung der gegenständlichen Anfrage darf ich wie folgt Stellung nehmen:

 

Zu Frage 1: Wie viele Disziplinarverfahren sind zurzeit gegen Landesbeamte anhängig?

 

Die Beantwortung der Frage erfolgt durch den ressortverantwortlichen Landesrat.

 

Zu Frage 2: Wie viele Disziplinarverfahren sind zurzeit gegen Landeslehrer anhängig?

Zu Frage 2.1: Seit wann sind diese Verfahren anhängig?

Zu Frage 2.2: Warum wurden diese Disziplinarverfahren eingeleitet? (Es wird um eine kurze Darstellung der jeweiligen Dienstpflichtverletzungen ersucht)

Zu Frage 2.3: In welchem Stadium befinden sich diese Verfahren?

 

Es sind derzeit drei Verfahren anhängig:

 

1.  Mit Schreiben vom 7. März 2005 wurde Disziplinaranzeige gegen eine Lehrkraft wegen behaupteter diffamierender Aussagen über einen Vorgesetzten erstattet; mit Schreiben vom 14. April 2005 hat die Disziplinarkommission dazu ergänzende Unterlagen angefordert, welche beigebracht wurden.

 

2.  Mit Schreiben vom 2. März 2004 wurde Disziplinaranzeige gegen einen Schulleiter wegen behaupteten Amtsmissbrauches und Verdachtes der Kindesentziehung erstattet; das Disziplinarverfahren wurde mit Bescheid der Disziplinarkommission vom 19. Juli 2004 eingeleitet und ist für die Dauer der gerichtlichen Erhebungen unterbrochen.

 

3.  Mit Schreiben vom 11. Februar 2005 wurde Disziplinaranzeige gegen einen Schulleiter wegen eines behaupteten Fehlverhaltens gegenüber Lehrerkollegen erstattet; das Disziplinarverfahren wurde mit Bescheid der Disziplinarkommission vom 31. März 2005 in den wesentlichen Punkten eingestellt und für einen Punkt ein Einleitungsbeschluss gefasst.

 

Zu Frage 2.4: Wie viele Suspendierungen von Landeslehrern sind zurzeit aufrecht?

 

Derzeit sind keine Suspendierungen aufrecht.

 

Zu Frage 3: Wie viele Disziplinarverfahren wurden in den vergangenen fünf Jahren gegen Landesbeamte eingeleitet? (Es wird um eine Aufgliederung nach Jahren ersucht)

 

Die Beantwortung der Frage erfolgt durch den ressortverantwortlichen Landesrat.

 

Zu Frage 4: Wie viele Disziplinarverfahren wurden in den vergangenen fünf Jahren gegen Landeslehrer eingeleitet? (Es wird um eine Aufgliederung nach Jahren ersucht)

Zu Frage 4.1: Warum wurden diese Disziplinarverfahren eingeleitet? (Es wird um eine kurze Darstellung der jeweiligen Dienstpflichtverletzungen ersucht)

Zu Frage 4.2: Wie wurden diese Disziplinarverfahren beendet? (Es wird jeweils um eine kurze Darstellung der Erledigung ersucht)

 

Es wurden seit dem Jahr 1999 insgesamt 11 Disziplinarverfahren gegen Landeslehrer eingeleitet:

 

Im Jahr 1999:

1.  Mit Schreiben vom 22. September 1999 erfolgte die Disziplinaranzeige gegen einen Lehrer wegen behaupteter sexueller Übergriffe auf SchülerInnen; das Disziplinarverfahren wurde am 11. Juli 2000 eingestellt.

 

2.  Mit Schreiben vom 28. Mai 1999 wurde Disziplinaranzeige gegen eine Lehrkraft wegen behaupteter allgemeiner Dienstpflichtverletzungen erstattet; mit Disziplinarerkenntnis vom 7. Dezember 1999 erfolgte ein Freispruch.

 

3.  Mit Schreiben vom 19. November 1999 wurde Disziplinaranzeige gegen eine Lehrkraft wegen behaupteter allgemeiner Dienstpflichtverletzungen erstattet; mit 30. Juni 2000 wurde die Lehrerin freigesprochen.

 

Im Jahr 2000:

Mit Schreiben vom 17. Juli 2000 wurde Strafanzeige gegen einen Lehrer wegen sexueller Übergriffe auf SchülerInnen erstattet; mit Bescheid der Disziplinarkommission vom 12. September 2001 wurde die Entlassung ausgesprochen, diese wurde am 10. Dezember 2001 von der Disziplinaroberkommission bestätigt. Die Entlassung erfolgte per 13. Dezember 2001.

 

Im Jahr 2002:

1.  Mit Schreiben vom 4. Dezember 2002 wurde Disziplinaranzeige gegen einen Schulleiter wegen behaupteten Missbrauches des Autoritätsverhältnisses erstattet; mit Bescheid der Disziplinarkommission vom 14. Juli 2003 wurde das Disziplinarverfahren eingestellt.

 

2.  Mit Schreiben vom 2. Dezember 2002 wurde Disziplinaranzeige gegen einen Schulleiter wegen sexueller Übergriffe auf SchülerInnen erstattet; mit Bescheid der Disziplinarkommission vom 25. November 2003 wurde die Entlassung des Direktors ausgesprochen. Gegen das Erkenntnis wurde Berufung erhoben und es erklärte der Betroffene seinen Austritt aus dem Dienstverhältnis, sodass das Disziplinarverfahren ex lege eingestellt wurde per 2. Februar 2004.

 

3.  Mit Schreiben vom 22. Mai 2002 wurde Disziplinaranzeige gegen einen Lehrer wegen behaupteter sexueller Übergriffe auf SchülerInnen erstattet; mit Disziplinarerkenntnis vom 26. Februar 2003 wurde das Verfahren eingestellt.

 

4.  Mit Schreiben vom 11. Februar 2002 wurde Disziplinaranzeige gegen eine Lehrkraft wegen einer behaupteten Gefährdung von Schülern erstattet; mit Schreiben vom 17. Juni 2003 wurde die Lehrkraft freigesprochen und das Verfahren eingestellt.

 

Im Jahr 2003:

Mit Schreiben vom 7. Juli 2003 wurde Disziplinaranzeige gegen eine Lehrkraft wegen behaupteter Nötigung erstattet; mit Schreiben vom 18. November 2003 wurde die Lehrkraft freigesprochen und ein Verweis erteilt.

 

Im Jahr 2004:

1.    Mit Schreiben vom 11. Juni 2004 wurde eine Disziplinaranzeige gegen eine Schulleiterin wegen behaupteter Dienstpflichtverletzungen im Umgang mit fremden Geldern (Schulgeldern) erstattet, mit Bescheid der Disziplinarkommission vom 7. Juni 2005 wurde das Verfahren eingestellt.

2.    Mit Schreiben vom 13. März 2004 wurde eine Disziplinaranzeige gegen einen Schulleiter wegen Überschreitung des zugewiesenen Stundenkontingentes erstattet; mit Bescheid der Disziplinarkommission vom 8. Juni 2004 wurde das Verfahren eingestellt.

 

Zu Frage 4.3: Wie hoch ist die durchschnittliche Verfahrensdauer und wie lange dauerte das längste Verfahren?

 

Die Verfahrensdauer beträgt zwischen 6 und 18 Monaten. Das bisher längste Verfahren dauerte zweieinhalb Jahre.

 

Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung.

 

 

Salzburg, am 15. November 2005

 

Mag. Burgstaller eh