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Nr. 422 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(6. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)

Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr 378 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 geändert wird (Wohnbauförderungesetz-Novelle 2004)

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich der Sitzung vom 21. Jänner 2004 in Anwesenheit von Landesrat Dr. Raus sowie der Experten Hofrat Dr. Paulus (Leiter der Abteilung 8), Hofrat Dr. Umgeher (Leiter der Abteilung 10), Dr. Schuchter (Referat 10/02), Mag. Vilsecker (Referat 10/04), Ing. Hirnsperger (Referat 4/22), Dr. Rinner (SIR), Mag. Hofbauer (AK), Dr. Sommerauer (LaK), Mag. Möslinger-Gehmayr (LwK), Dr. Schmidjell (WKS) und Mag. Brauer (RV-Salzburg/Bankenvertre­ter) mit der zitierten Regierungsvorlage geschäftsordnungsgemäß befasst.

Auf die Vorlage der Landesregierung und die Erläuterungen hiezu wird verwiesen.

Landesrat Dr. Raus berichtet, dass derzeit mit den Mitteln der Salzburger Wohnbauförderung jährlich über 500 Mietwohnungen, ca 300 bis 400 Eigentumswohnungen und über 100 Eigenheime gefördert würden. Hiezu kämen jährlich mehrere Senioren- und Pflegeheime, 500 bis 1.000 Sanierungen und ca 100 umfassende Sanierungen. Im Landesbudget seien dafür jährlich ca € 170 Mio vorgesehen. Die vorliegende Novelle, welche viele Erfahrungen aus der Praxis umsetze und zu weitreichenden Verbesserungen führen werde, werde langfristig zu geschätzten jährlichen Mehrkosten von ca € 7 Mio führen.

Wesentliche Punkte der Novelle seien:

Die Schaffung einer erweiterten Wohnbeihilfe. Das neue Wohnbauförderungsgesetz sehe als wohl wichtigste Neuerung erstmalig Wohnbeihilfe auch für Personen vor, die in einer nicht geförderten Mietwohnung lebten.

Außerdem werde die Wohnbeihilfe auch auf sanierte Wohnungen ausgeweitet. Derzeit werde Wohnbeihilfe nur für Mieter von geförderten Wohnungen gewährt. Ist eine Mietwohnung nach Abbezahlung des Förderungsdarlehens ausfinanziert, könne nach geltender Rechtslage keine Wohnbeihilfe mehr gewährt werden. In Zukunft werde in vielen dieser Fälle erweiterte Wohnbeihilfe gewährt werden können.

Neu geregelt werde auch die Haushaltseinkommensberechnung. Für Erwerbseinkommen von minderjährigen Familienmitgliedern im elterlichen Haushalt gebe es in Hinkunft eine Freigrenze von monatlich € 150,--. Dadurch vermindere sich der zumutbare Wohnungsaufwand der Familie.

Neu verankert werde auch eine starke Förderung von Jungfamilien. Jungfamilien würden als neue Förderkategorie ins Gesetz aufgenommen. Ihnen würden in Zukunft höhere Fördersätze zukommen.

Als weiteren Novellierungspunkt nennt Landesrat Dr. Raus die Begünstigung für alters- und behindertengerechte Mietwohnungen, den Entfall der 150-m2-Grenze, die Verbesserung bei der Sanierungsförderung, Verbesserungen bei Miete-Kauf-Wohnungen sowie Neuregelungen der Berechnung höchstzulässiger Hypothekarzinsen.

Abg. MMag. Neureiter (ÖVP) betont, dass die Neuregelung des Miete-Kauf-Modells, die Erweiterung der Wohnbeihilfe, sowie die verbesserte Sanierungsförderung Eckpunkte der ÖVP-Forderungen, welche nunmehr erfüllt würden, gewesen seien. Besonders stolz sei die ÖVP darauf, dass es nunmehr eine verbesserte Förderung für Jungfamilien geben werde.

Abg. Wiedermann (FPÖ) betont, dass diese Novelle kein so großer Wurf sei, wie er von den Regierungsparteien dargestellt werde. Die FPÖ könne sich den Kritikpunkten, welche im Begutachtungsverfahren geäußert wurden, durchaus anschließen. Nach Ansicht der FPÖ müsse die Politik Voraussetzungen für günstige Miet-Start-Wohnungen für Jungefamilien schaffen, damit diese Ersparnisse zur Seite legen könnten, um später Eigentum erwerben zu können. Dieser Forderung werde die vorliegende Novelle nicht gerecht. Die FPÖ werde der Regierungsvorlage die Zustimmung nicht erteilen. Abg. Wiedermann schlägt vor, die Beratungen zur Regierungsvorlage auszusetzen und bringt einen Entschließungsantrag ein, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, bis zum 4. Februar 2004 einen abgeänderten Entwurf zur vorliegenden Novelle mit folgenden Inhalten vorzulegen: Schaffung einer allgemeinen Wohnbeihilfe, Modell für Startwohnungen für Jungfamilien, Verbesserung der Kaufförderung für Altwohnungen, Verbesserung bei Miet-Kauf-Wohnungen, Schaffung von Obergrenzen wie Grunderwerbs- und Aufschließungskosten.

In der Folge wird dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ, gegen die der FPÖ abgelehnt.

Frau Abg. Dr. Reiter (Grüne) spricht sich ebenfalls gegen die Regierungsvorlage aus. Mit dem Beschluss dieser Vorlage nehme der Landtag bewusst in Kauf, dass sich der neu gewählte Landtag in Kürze wieder mit einer Novelle befassen müsse. Der vorliegende Entwurf bringe Erschwernisse für die unteren Einkommensschichten und Erleichterungen für Besserverdiener. Der Mietwohnungsbau würde nach Ansicht der Grünen zu wenig gefördert. Mit der vorliegenden Novelle könne das Kyoto-Ziel ebenfalls nicht erreicht werden. Frau Abg. Dr. Reiter bringt einen Entschließungsantrag ein, mit dem die Landesregierung ersucht wird, die Regierungsvorlage zurückzustellen und dem Landtag dann wieder zuzuleiten, wenn die oben geäußerten Bedenken einer Regelung zugeführt worden seien.

Der Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ gegen die der Freiheitlichen abgelehnt.

Frau Abg. Dr. Reiter bringt einen weiteren Entschließungsantrag ein, mit dem die Landesregierung ersucht wird, sich im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen mit dem Bund dafür einzusetzen, dass die Mittel für die Wohnbauförderung nicht gekürzt werden. Dabei geht es auch insbesondere um klimarelevante Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Strategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels.

Dieser Entschließungsantrag wird einstimmig angenommen.

Abg. Mayr (SPÖ) stellt fest, dass die vorliegende Novelle sehr wohl eine gelungene und an den Bedürfnissen der Praxis orientierte sei. Abg. Mayr spricht sich dafür aus, die vorliegende Novelle zu beschließen.

Hofrat Dr. Faber ersucht die Mitglieder des Ausschusses einige notwendige Korrekturen, welche als Tischvorlage eingebracht werden, vorzunehmen. Zu den einzelnen vorgeschlagenen Änderungen wird festgehalten:

Zu § 6 Abs 1 Z 16:

Die Gewerbeordnung 1994, BGBl Nr 194, in der Fassung des Gesetzes BGBl I Nr 48/2003, auf die im Änderungspunkt 7.2 verwiesen wird, regelt den Baumeister im § 99 und den Zimmermeister im § 149. Die Bestimmungen für die Immobilienmakler und Bauträger finden sich nunmehr im § 117. Der Vorschlag berücksichtigt diese Änderungen. Der Immobilienverwalter wird nicht einbezogen. Steinmetzmeister und Brunnenmeister, bisher von der Verweisung auf § 201 GewO erfasst, sind ohne Auswirkungen auf die Praxis keine Bauträger mehr iSd Wohnbauförderungsgesetzes.

Zu § 11 Abs 4:

Schon bisher war eine Höchstgrenze für den Aufschlag auf den sich über die Sekundärmarktrendite ergebenden Prozentsatz für den Jahreszinssatz gesetzlich festgelegt. Eine solche Vorgabe soll im Gesetz wiederum getroffen werden, nunmehr angepasst an den EURIBOR als neue Anknüpfung für den Prozentsatz.


Zu Z 13.1:

Die Änderung dient der Beseitigung eines redaktionellen Versehens.

Zu § 52 Abs 3:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollen die Sozialversicherungsnummer und die Beschäftigungsdauer von einer allfälligen Weitergabe an Dritte ausgenommen bleiben. Für die Durchführung von Wohnbauforschungsvorhaben sind diese nicht zwingend erforderlich.

Zu § 63 Abs 17 und 18:

Abs 17: s Z 13.1.

Abs 18: Der Entfall der Nutzflächenobergrenze von 150 m² für Wohnungen (§ 6 Abs 1 Z 1) soll auch für bereits zugesicherte Förderungen gelten. Ebenso die Verbesserungen bei Miet-Kauf Wohnungen (§ 38). So wird zB in Hinkunft nicht nur dem Erstmieter, sondern auch allfälligen Nachmietern die Kaufoption ermöglicht. § 38 Abs 3 wird auf jene Wohnbauförderungsgesetze eingeschränkt, die bereits subjektbezogene Förderungen im Eigentumsbereich vorgesehen haben (WFG 1984 und 1990).

Die Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses kommen mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ gegen die der FPÖ zur Auffassung, dem Landtag die Beschlussfassung der modifizierten Regierungsvorlage zu empfehlen.

Abg. Wiedermann kündigt für die FPÖ einen Minderheitsbericht an.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ gegen die der FPÖ – sohin mehrstimmig – den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das in der Nr 378 vorgeschlagene Gesetz wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

1. Nach der Z 7.1.7 wird eingefügt:

„7.1.7a. Die Z 16 lautet:

‚16. als Bauträger:

gemeinnützige Bauvereinigungen nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und Baugewerbetreibende, Immobilienmakler und Bauträger im Sinn der §§ 99, 117 und 149 der Gewerbeordnung 1994;’“

2. In der Z 10 lautet im § 11 Abs 4 der letzte Satz: „Die Zulässigkeit und die Höhe eines allfälligen Aufschlages auf diesen Wert bis zu 1,5 % sowie einer allfälligen Auf- oder Abrundung wird durch Verordnung der Landesregierung bestimmt.“

3. In der Z 13.1 lautet die Änderungsanordnung: „Im Abs 1 lautet die Z 2:“

4. In der Z 38.3 wird im § 52 Abs 3 die Wortfolge „ausgenommen die Einkommensdaten“ durch die Wortfolge „ausgenommen die Einkommensdaten, die Sozialversicherungsnummer und die Beschäftigungsdauer,“ ersetzt.

5. In der Z 46 werden geändert:

1. Im § 63 Abs 17 wird in der Z 1 das Datum „1. Mai 2004“ eingefügt und in der Paragrafenaufzählung der Ausdruck „15 Abs 2 bis 4“ durch den Ausdruck „15 Abs 1, 3 und 4“ ersetzt.

2. Im § 63 Abs 18 entfallen im ersten Satz in der Paragrafenaufzählung die Paragrafen „6 Abs 1 Z 1“ und „38“ und im zweiten Satz die Wortfolge „in der bisher geltenden Fassung“.

Salzburg, am 21. Jänner 2004

Der Vorsitzende:

Lindenthaler eh

Der Berichterstatter:

Mayr eh

Beschluss des Salzburger Landtages vom 4. Februar 2004:

Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ gegen die der FPÖ und der Grünen – sohin mehrstimmig – zum Beschluss erhoben.

Zu Nr 422 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(6. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)

Minderheitsbericht

der Abg. Dr. Schnell, Wiedermann, Essl und Blattl zum Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 378 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 geändert wird (Wohnbauförderungsgesetz-Novelle 2004)

Die vorliegende Novelle zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 ist das Ergebnis eines mehrjährigen Diskussionsprozesses, der ursprünglich von sehr hohen Erwartungen an ein neues Gesetz ausgegangen ist. Diesen Erwartungen wurde der vorgelegte Entwurf in keinster Weise gerecht. Ohne auf die Mängel des Entwurfes im Detail eingehen zu wollen, ergeben sich folgende Kritikpunkte: Die Ausweitung der Wohnbeihilfe beschränkt sich nur auf einen ganz geringen Teil der Salzburger Bevölkerung, obwohl auf Grund der hohen Mietpreise im Land Salzburg der Bedarf erheblich größer wäre. Das Zuteilungsverfahren für die Wohnbauförderung wird erheblich verkompliziert, was sich negativ auf die Wohnbauleistung auswirken wird. Für junge Familien fehlen Verbesserungen, um über ein Startwohnungsmodell oder über günstige Miet-Kauf-Modelle eine Entlastung dieser Bevölkerungsgruppe zu erreichen. Der Entfall der Obergrenzen für Grundbeschaffungs- und Aufschließungskosten wirken sich ebenso negativ auf den Wohnungsmarkt aus und benachteiligt abermals sozial schwache Gruppen.

Insgesamt ist der Entwurf unausgegoren und entspricht keineswegs den hohen Erwartungen und den Aufträgen des Landtages. Dass nach mehrjähriger Vorbereitung nur ein Bruchteil der Ankündigungen des Wohnbauressorts umgesetzt wurde, ist enttäuschend.

Diesen Entwurf zum Gesetz zu erheben, ist die falsche Reaktion auf die herrschende Situation auf dem Wohnungsmarkt, weshalb eine Zurückstellung und Überarbeitung des Gesetzesentwurfes die einzig logische Konsequenz sein kann.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den


Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1. Der Bericht des Ausschusses wird abgelehnt.

2. Die Landesregierung wird aufgefordert, auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes eine neue Vorlage zu erarbeiten, die insbesondere die Einführung einer allgemeinen Wohnbauhilfe, die Einführung eines Startwohnungsmodells, Schaffung kostendämpfender Maßnahmen im Miet- und Eigentumsbereich sowie die Attraktivierung der Kaufförderung für Altbauwohnungen beinhaltet.

Salzburg, am 26. Jänner 2004

Dr. Schnell eh Wiedermann eh Essl eh Blattl eh

Beschluss des Salzburger Landtages vom 4. Februar 2004:

Der Antrag wurde mit den Stimmen von FPÖ und der Grünen gegen die der ÖVP und der SPÖ – sohin mehrstimmig – abgelehnt.