Nr. 190 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(6. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)
Bericht
des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr 108 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem die Salzburger Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991 geändert wird
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 8. Oktober 2003 geschäftsordnungsgemäß mit der zitierten Vorlage der Landesregierung befasst.
Das Gesetzesvorhaben zielt auf folgenden Punkt ab:
Durch die Richtlinie 2001/19/EG des Europäischen Rates wurden die Richtlinien 89/48/EWG und 92/51/EWG, in welchen die unionsweite Anerkennung von Hochschuldiplomen und beruflichen Befähigungsnachweisen geregelt ist, geändert. Nunmehr muss der Aufnahmestaat prüfen, ob die durch praktische Erfahrung erworbene und nicht durch Zeugnisse nachgewiesenen Kenntnisse die national geforderten Standards zur Gänze oder teilweise abdecken. Sollte dies der Fall sein, darf weder eine Ergänzungsprüfung noch ein Anpassungslehrgang vorgeschrieben werden.
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zur zitierten Vorlage der Landesregierung verwiesen.
Die Vertreter aller Landtagsparteien sprechen sich für die Beschlussfassung der Regierungsvorlage aus.
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ - sohin einstimmig - den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
Das in der Vorlage der Landesregierung Nr 108 der Beilagen enthaltene Gesetz wird mit der Maßgabe zum Beschuss erhoben, dass in der Z 4 das Datum 1. Jänner 2004 eingefügt wird.
Der Vorsitzende: Lindenthaler eh | Die Berichterstatterin: Fletschberger eh |
Beschluss des Salzburger Landtages vom 5. November 2003:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.