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Nr. 152 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(6. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)

Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 103 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit der die Salzburger Gemeindewahlordnung 1998 und die Salzburger Gemeindeordnung 1994 geändert werden

 

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 24. September 2003 während der Unterbrechung der Haussitzung in Anwesenheit des Experten Dr. Bergmüller (Präs.) mit der vorliegenden Regierungsvorlage eingehend befasst.

Die vorliegende Novelle zur Gemeindewahlordnung geht auf einen Beschluss des Salzburger Landtages vom 2. Juli 2003 zurück, der wie folgt lautet:

„Die Landesregierung wird ersucht, dem Landtag umgehend eine Novelle der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998 mit dem Ziel zuzuleiten, dass die Berechnung der Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretungen nicht mehr nach dem Ergebnis der jeweils letzten Volkszählung erfolgt, sondern nach der Bevölkerungszahl am Stichtag der Wahlen der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister."

Die Gesetzesvorlage zur Änderung der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998 und der Salzburger Gemeindeordnung 1994 enthält jene Änderungen, die erforderlich sind, um eine den Intentionen der Landtagsentschließung entsprechende Rechtslage herzustellen. Im übrigen wird auf die ausführlichen Erläuterungen der Regierungsvorlage verwiesen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ – sohin einstimmig – den

 

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 103 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.

 

Salzburg, am 24. September 2003

Der Vorsitzende:

Der Berichterstatter:

Lindenthaler eh

Dr. Petrisch eh

Beschluss des Salzburger Landtages vom 24. September 2003:

Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.